Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.
Betriebsratneugründung
P
Petervfp
Mrz 2018 bearbeitet
Hallo Kollegen, meine Frau arbeitet in einem Kindergarten. Träger ist ein eingetragener Verein der in Schleswig-Holstein Kindergärten, Schullandheime und andere soziale Einrichtungen betreibt. In ihrem Kindergarten möchten die Kollegen einen Betriebsrat. Können die Mitarbeiter einen eigenen Betriebsrat gründen oder muss der ganze Verein einen Betriebsrat gründen? Es sind 8 wahlberechtigte Mitarbeiter in dem Kindergarten.
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Community-Antworten (1)
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rolfo
08.10.2009 um 13:15 Uhr
Ja, können sie. Unterstützung der Gewerkschaft zusichern, also Mitglied werden.