Bei Erhöung der Arbeitskräftezahl Neuwahl oder einfach nach Vorschrift weiterzählen
Hallo Betriebsräte, Zur Zeit besteht unser Betriebsrat aus neun Mitgliedern. Das Unternehmen wird um ca. hundert Mitarbeiter erweitert. Die Zahl der ordentlichen Mitgliederb würde auf zwölf steigen. Ist in dem geschliderten Fall eine Neuwahl notwendig oder zählen wir einfach auf den gewählten Listen weiter? Wer kann Auskunft geben und wo ist das schriftlich fixiert? Viele Grüße G. Heinze
Community-Antworten (3)
17.01.2011 um 18:51 Uhr
§ 13 Abs. 2, Satz 1 BetrVG.
Aber Achtung Stichtagsentscheidung. Also genau der Tag mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet
17.01.2011 um 22:46 Uhr
Es gibt keine 12 Mitglieder. Die Anzahl der BRM´s ist immer ungrade.
18.01.2011 um 09:27 Uhr
zählen wir einfach auf den gewählten Listen weiter?
In Anbetracht DIESER Frage sollte man vielleicht noch erwähnen, das sich die Größe des BR bis zum Abschluß der Neuwahl (wenn es denn eine gäbe, tut es aber nicht) NICHT ändert. Es bleibt bei 9 BRM und es rücken also auch keine EBRM nach um den BR auf 11 BRM aufzustocken!
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