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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung eines leitenden Angestellten

K
katharinadirekt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Eure Meinung ist mal wieder gefragt. Bei uns ist folgendes Problem.

Unsere GL hat einen leitenden Angestellten eingestellt. Der BR muss hierzu ja nicht gehört werden aber wir müssten frühzeitig informiert werden. Bisher ist es aber immer noch so, dass wie offiziell nichts davon wissen. Diese Einstellung wird absolut totgeschwiegen.

Ein BR Mitglied hat aber durch seine Funktion im Unternehmen inoffiziell davon erfahren. Wie sollten wir hier am besten vorgehen? Können wir die GL nach § 23 BetrVG Absatz 3 dazu auffordern diese Handlung zu unterlassen?

Problem in unseren Augen ist einfach, dass der neue leitende Angestellt weder Ahnung von seinen Aufgaben hat noch kann er mit Mitarbeitern umgehen. Wir hätten diese Einstellung abgelehnt, wäre diese Person nicht als leitender Angestellter eingestellt worden.

Was können wir tun?

VIelen Dank für Eure Tipps.

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Community-Antworten (5)

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pfeilenbogen

17.01.2011 um 15:36 Uhr

§ 2 (1) und § 105 BetrVG

Sofern der AG hier nicht vorsätzlich handelt dürfte der § 23 nicht anwendbar sein. Diese Aussage auch wenn sich der "Kölner" jetzt wundert.

Aber den AG auffordern in Zukunft auch um rechtliche Problem zu verweigern das BetrVG zu beachten.

K
katharinadirekt

17.01.2011 um 15:41 Uhr

@ pfeilenbogen:

Wir müssen unserer GL hier Vorsatz unterstellen da wir als BR schon oft mit der Person zusammengerasselt sind, was z.B. Arbeitszeit von Azubis angeht usw.

Der Verweis auf § 2 (1) ist bei uns auch schwer anzuwenden da es seit Beginn unserer Amtszeit keine vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt. Wir werden hier massiv in allem behindert und von Seiten der GL besteht auch kein Interesse daran, dies zu ändern.

Wir haben es oft genug versucht aber da gibt es Null entgegenkommen.

P
pfeilenbogen

17.01.2011 um 16:04 Uhr

Dann Beschluss fassen und Anwalt beauftragen ein Beschlussverfahren zu beantragen. Ziel dem AG für jeden weiteren verstoß ein deutliches Ordnungsgeld anzudrohen.

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Petrus

17.01.2011 um 19:19 Uhr

Ihr seid sicher, dass es ein "Leitender" im Sinne des §5 BetrVG ist? Ganz sicher? Oder nur, weil Cheffe das sagt?

T
Tanzbär

18.01.2011 um 09:19 Uhr

dass der neue leitende Angestellt weder Ahnung von seinen Aufgaben hat noch kann er mit Mitarbeitern umgehen.

Und woher wollt ihr das wissen?

Wir hätten diese Einstellung abgelehnt, wäre diese Person nicht als leitender Angestellter eingestellt worden.

Soso, die Ablehnungsgründe nach Betriebsverfassungsgesetz kennt ihr aber ...

Die Entscheidung, ob einer kompetent genug für den Job ist, die trifft immer noch nur einer. Und das ist euer Chef!

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