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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angebliche Einstellung eines "Leitenden Angestellten" -> Möglichkeiten des BR?

B
bene
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen! wir wurden über die einstellung eines "leitenden angestellten" informiert. allerdings haben wir unsere zweifel, ob es sich tatsächlich um einen LA handelt.

können wir verlangen, dass der arbeitgeber uns informationen zum tätigkeitsgebiet bzw. den vollmachten des LA zukommen lässt, aus denen wir uns ein bild über die tatsächliche eigenschaft als LA machen können oder müssen wir die info über die einstellung des LA einfach so hinnehmen?

vielen dank für eure antworten

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Community-Antworten (1)

W
Werner

30.07.2008 um 08:17 Uhr

Moin bene, es genügt nach §105 BetrVG nicht die bloße rechtzeitige Mitteilung, sondern es müssen sämtliche Informationen gegeben werden, die es dem Betriebsrat ermöglichen zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen leitenden Angestellten handelt. Über Arbeitsplatz und Daten zur Person sind dem Betriebsrat grundsätzlich Informationen im gleichen Umfang zu geben, wie bei allen anderen Beschäftigten.

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