Erstellt am 14.01.2011 um 09:14 Uhr von Kölner
@Prikol
Das ergibt sich aus der Logik.
Freigestellte Betriebsratsmitglieder können [eigentlich] nicht in KuG, da die Arbeit - unabhängig vom Aufwand - fortbesteht und nicht konjunkturabhängig ist.
Erstellt am 14.01.2011 um 09:46 Uhr von rkoch
@Kölner
Soooo einfach würde ich das nicht sehen.
Fakt 1: Auch freigestellte BRM bleiben MA der Abteilung der sie entstammen.
Fakt 2: BRM dürfen nicht besser und nicht schlechter gestellt werden als andere AN.
Aus diesen Fakten würd ich entnehmen, das auch freigestellte BRM zur Kurzarbeit herangezogen werden dürfen (bzw. müssen) wenn die Abteilung der sie entstammen insgesamt Kurzarbeit leistet.
Allerdings gebe ich Dir Recht das das andere auch so sehen wie Du, z.B. RA Felser: http://blog.juracity.de/2009-02-10/kurzarbeit-fuer-betriebsratsmitglieder.html. Ich gehe also mal davon aus das Du Recht hast.
Deshalb meine 5ct nur als Denkanstoss.......
Erstellt am 14.01.2011 um 09:47 Uhr von Kölner
@rkoch
Felser schreibt das? Na dann muss ich meine Aussage nochmal überprüfen. :-)
Fakt 2 würde ich zwingend den NICHT freigestellten BRM zurechnen.
Erstellt am 14.01.2011 um 09:47 Uhr von rolfo
Die AfA sagt hierzu auch nein, ausser, der gesamte Betrieb würde für den Zeitraum XY zu 100 % in Kurzarbeit sein.
Erstellt am 14.01.2011 um 09:51 Uhr von BRVLH
ich denke das beantwortet eure Frage
http://blog.juracity.de/2009-02-10/kurzarbeit-fuer-betriebsratsmitglieder.html
Erstellt am 14.01.2011 um 09:59 Uhr von Kölner
@BRVLH
Danke für den wiederholten Hinweis (den link hatte Kollege rkoch bereits genannt). Es kann dadurch richtiger werden...muss es aber nicht!
Erstellt am 14.01.2011 um 10:01 Uhr von BRVLH
@Kölner
setz mal eine Brille auf und gib nicht immer so sinnlose Kommentare
Erstellt am 14.01.2011 um 10:05 Uhr von Widder
Ich weiß aus Erfahrung, ds die AfA das in jedem Bundesland anders handhabt. Klingt zwar nicht logisch, ist aber in unserem Konzern so.
Die einen müssen Kurzarbeit machen, die anderen dürfen nicht...
Erstellt am 14.01.2011 um 10:07 Uhr von Kölner
@BRVLH
Ohje. Du hast wohl einen gebrauchten Tag erwischt? Das tut mir sehr leid...
Welche Brille hättest Du denn gerne, die ich aufsetzen soll? Die Brille des 'BRV (!) LH', der sich ganz offensichtlich die Antwort Nr. 169361 nicht in Gänze durchgelesen hat?
Schade...
Und es bleibt dabei:
Ob Michael Felser damit recht hat oder nicht ist nicht zwingend zu sehen!
@widder
Das wiederum kann nicht sein!