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Lohnpfändung - wie muss die Firma oder der BR reagieren?

H
Hans09
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

ein MA kam zum BR und fragte, wie es mit Lohnpfändung ausschaut.

Ist die Firma verpflichtet die Lohnpfändung zu akzeptiere???? Wo kann man so etwas Nachlesen???

Brauche dringend Hilfe - für uns ein neues Thema!!!!

Danke an alle

Hans09

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Community-Antworten (3)

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Franz-de

06.03.2009 um 12:32 Uhr

Hallo Hans09

Dass die Lohn- und Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber erfolgen darf, regelt § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO). Der Arbeitgeber gilt dabei als so genannter "Drittschuldner". Das rechtliche Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Kennt ein Gläubiger mit vollstreckbarem Titel die Adresse des Arbeitgebers, bei dem der Schuldner beschäftigt ist, kann er beim Gericht beantragen, dass dort eine Lohnpfändung vorgenommen wird. Das Gericht verfasst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber zugestellt wird.

Hat der Arbeitgeber den Beschluss erhalten, muss er den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens vom Lohn/Gehalt des Schuldners abzweigen und an den Gläubiger überweisen. Ob er will oder nicht: Der Arbeitgeber ist - wie die Bank bei der Kontopfändung - gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Lohnpfändung mitzuwirken.

M
mic34

06.03.2009 um 15:17 Uhr

Hallo Hans09,

da hat Franz-de leider recht. Das einzige was per TV, BV oder Arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden kann sind Lohnabtretungen (z.B. wird gerne bei Keditverträgen eingebaut).

P
paula

06.03.2009 um 18:33 Uhr

@mic

was heißt da "leider recht"... Pfändungen erfolgen ja nicht aus Spass und hier hat jemand einen Titel den er auf Grund eines gerichtlichen Verfahrens beitreiben darf. Ich habe eher Mitleid mit dem Gläubiger der auf sein Geld wartet

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