Erstellt am 16.12.2005 um 12:16 Uhr von Kölner
Diese BV kann/darf lediglich den Ausschluss der Lohnpfändung und Lohnabtretung an DRITTE/an GLÄUBIGER behandeln. Sie kann nicht einen gerichtlichen PfÜB ausschliessen.
Demnach ist - neben den formaljuristischen Voraussetzungen - nur dieser Ausschluss der Lohnpfändung und Lohnabtretung an Dritte zu behandeln.
Schließlich noch die sog. Salvatorische Klausel hinterschicken und fertig ist die BV!
Erstellt am 16.12.2005 um 17:22 Uhr von BMW
Hallo Thunders
Gegenfrage wofür / weshalb will der BR eine BV
Lohnpfändung / Lohnabtretung abschließen?
Meiner Meinung nach kann der BR so eine BV nicht
ins Auge fassen!
Da hat der BR überhaupt nichts mit zu tun!
Lohnpfändung>>>>- ist gesetzlich geregelt<<<<<
>>>>Lohnabtretung <<<<dürfte wohl jedem Kollegen selbst überlassen sein!
Nehme z.B.Direkt Versicherung dann tritt der AN auch sein Lohn/Gehalt an dritte ab!
Fußnote ;
Der BR kann nur eine BV abschließen wie man dann vorgeht wenn es leider schon dazu gekommen ist und wie man dann damit um geht(wie kann man helfen und unterstützend von BR / AG Seite
eingreifen)
Gruß BMW
Erstellt am 18.12.2005 um 21:18 Uhr von Fayence
Hallo Thunders,
diese beiden Links könnten Dir weiterhelfen.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2003/NL_099.php?navid=1
http://www.akademie.de/direkt?pid=28205&tid=27962
@BMW
Auch wenn einer Lohnpfändung ein gerichtlicher Beschluss vorgeschaltet ist, gibt es ausreichend Regelungsbedarf für eine BV. Und eine Lohnabtretung ist in erster Linie ein Kreditsicherungsmittel und hat mit einer Direktversicherung nun gar nichts zu tun!
Erstellt am 18.12.2005 um 22:19 Uhr von Kölner
Mensch "BMW"....Deine Antwort hat rein gar nichts mit der Realität zu tun.
Bitte bitte erst einmal überlegen, vielleicht auch mal was nachlesen und ggf. verstehen, was die jeweiligen "Fachtermini" bedeuten. Dann erst antworten - und bitte nicht wieder so ein nonsens! Und auch keine kopierten Urteile oder Kommentare...