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BV Lohnpfändung - wer hat schon eine BV wo zur Lohnpfändung etwas geregelt ist?

T
Thunders
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie muss eine BV aussehen wo ausgeschlossen wird das ein Lohnpfändung oder Lohnabtretung geschieht.

4.72604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

16.12.2005 um 13:16 Uhr

Diese BV kann/darf lediglich den Ausschluss der Lohnpfändung und Lohnabtretung an DRITTE/an GLÄUBIGER behandeln. Sie kann nicht einen gerichtlichen PfÜB ausschliessen.

Demnach ist - neben den formaljuristischen Voraussetzungen - nur dieser Ausschluss der Lohnpfändung und Lohnabtretung an Dritte zu behandeln. Schließlich noch die sog. Salvatorische Klausel hinterschicken und fertig ist die BV!

B
BMW

16.12.2005 um 18:22 Uhr

Hallo Thunders Gegenfrage wofür / weshalb will der BR eine BV Lohnpfändung / Lohnabtretung abschließen? Meiner Meinung nach kann der BR so eine BV nicht ins Auge fassen! Da hat der BR überhaupt nichts mit zu tun! Lohnpfändung>>>>- ist gesetzlich geregelt<<<<< >>>>Lohnabtretung <<<
F
Fayence

18.12.2005 um 22:18 Uhr

Hallo Thunders, diese beiden Links könnten Dir weiterhelfen.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2003/NL_099.php?navid=1

http://www.akademie.de/direkt?pid=28205&tid=27962

@BMW Auch wenn einer Lohnpfändung ein gerichtlicher Beschluss vorgeschaltet ist, gibt es ausreichend Regelungsbedarf für eine BV. Und eine Lohnabtretung ist in erster Linie ein Kreditsicherungsmittel und hat mit einer Direktversicherung nun gar nichts zu tun!

K
Kölner

18.12.2005 um 23:19 Uhr

Mensch "BMW"....Deine Antwort hat rein gar nichts mit der Realität zu tun. Bitte bitte erst einmal überlegen, vielleicht auch mal was nachlesen und ggf. verstehen, was die jeweiligen "Fachtermini" bedeuten. Dann erst antworten - und bitte nicht wieder so ein nonsens! Und auch keine kopierten Urteile oder Kommentare...

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