Havarie im Betrieb
In unseren haben wir eine Havarie und die Mitarbeiter sollen zu hause bleiben aber die Zeit nacharbeiten.wir haben eine BV über minusstunden .wer trägt die kosten wenn die zeit über das zulässige Limit von 39 Std. hinaus geht.
Community-Antworten (4)
13.01.2011 um 11:43 Uhr
Ich würde mich mal mit §615 BGB beschäftigen.
Das Betriebsrisiko und das Wirtschaftsrisiko trägt der Arbeitgeber.
13.01.2011 um 12:02 Uhr
@trixi ...und jeder AN sollte seine Arbeitskraft anbieten.
13.01.2011 um 12:10 Uhr
und eigentlich sollte dieser Fall (Überschreitung der Minus- oder Plusstunden) in der BV geregelt sein.
13.01.2011 um 18:24 Uhr
... bei uns gilt der Manteltarifvertag der IGM. Da sind diese Dinge mit §9 Abs. 1 geregelt. Also, solltet Ihr tarifgebunden sein - mal im Tarifvertrag nachsehen
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