Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.
Havariefall
A
Autsch
Jan 2018 bearbeitet
Hallo BR-Kollegen.
Habe folgendes Problem. Bei uns im Betrieb ist eine Anlage ausgefallen. Nun befürchten wir, das wir deshalb bis zur Behebung der Havarie nachhause geschickt werden könnten. Nun meine Frage dazu.
Müssen wir die Ausfallzeit wieder einarbeiten?
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Community-Antworten (2)
K
kunzundhinz
23.01.2012 um 11:55 Uhr
Was sagt euer BR???
erst einmal gilt § 615 BGB
G
gironimo
23.01.2012 um 19:38 Uhr
wenn Du BR bist, dann käme jetzt die Mitbestimmung ins Spiel (vorübergehende Verlängerung - oder Verkürzung der Arbeitszeit).
Und da hat der BR gute Karten wegen des von kunzundhinz zitierten § 615 BGB (Annahmeverzug, Betriebsrisiko)