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Höhergruppierung

R
renaBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, durch Zufall sind wir vom BR dahintergekommen, dass an uns vorbei - nun schon zum wiederholten Male - eine Höhergruppierung erfolgt ist. Für den Kollegen ist das zwar in Ordnung, nur der GF ignoriert das BetrVG komplett. Beim ersten Mal haben wir ihn noch freundlich darauf hingewiesen, nur wie sollen wir uns nun verhalten? Auch die Verlängerung eines befristeten AV wurde mit dem entsprechenden MA vereinbart, der BR hat dieses nur zufälligerweise "auf dem Flur gehört". Wie können wir den GF "bekehren"?

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Community-Antworten (1)

W
Werner

13.01.2011 um 07:25 Uhr

Moin, dem GF schriftlich die Verstöße aufzeigen ihm aufgeben die Personellen Maßnahmen umgehend rückgängig zu machen und den BR entsprechend zu beteiligen. Bie Nichtbeachtung rechtliche Schritte androhen und diese auch durchziehen!

Der Unternehmer hat den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung umfassend zu unterrichten. Eine Verlängerung eines befristeten Vertrags, ist wie eine Einstellung zu sehen!" Tut er das nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet begeht er eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 121 BetrVG. Außerdem: Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 BetrVG aufrecht, so kann der Betriebsrat gemäß § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zu Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgelds beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.

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