Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen!
Ich habe eine Frage zur Kurzarbeit.
Wir haben die Kurzarbeit für zwei Jahre beantragt. Die Zeit ist Ende Juni abgelaufen.
Jetzt hat unser Arbeitgeber innerhalb der zwei Jahre die Kurzarbeit für 3 Monate ausgesetzt. Jetzt die Frage! Kann der Arbeitgeber diese 3 Monate hinten anhängen, Obwohl die beantragte Zeit abgelaufen ist?