Huhu,

ich habe da mal zwei Fragen, vielliecht könnt ihr mir ja weiter helfen:

Wer ist dafür zuständig eine Betriebsvereinabrung zu schreiben? Betriebsrat oder die Geschäftsführung

Welcher Vertrag ist höher anzusetzen: Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag und was passiert, wenn da noch eine Betreibsvereinabrung zukommt? Was gilt?

Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße Ann - Christin