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Budget für Schulungen Beratsmitglieder

P
PeterTH
Nov 2016 bearbeitet

Eine kurze Frage: Unsere Geschäftsführung schreibt für das Jahr ein Budget für den Betriebsrat vor

  • gibt es eine generelle Regelung für so was
  • wie hoch kann diese ausfallen
  • kann die Gesellschaft in der Richtung überhaupt eine Ziffer festlegen wenn die Themen einer Schulung noch nicht konkretisiert wurden oder Themen eine Schulung voraussetzen z.B. Lohnverhandlungen

Danke

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

10.01.2011 um 16:47 Uhr

Hi,

ein Budget für Schulungen kann der AG dem BR nicht vorwerfen.

Er muß zahlen, wenn ihr a) einen ordentlichen Beschluß für die Schulung gefasst habt und b) die Schulung für die BR-Tätigkeit nach §37 (6) nötig ist.

Der AG kann gerne an meinem Punkt b) zweifeln, dann muß er die Einigungsstelle anrufen.

L
Lotte

10.01.2011 um 17:20 Uhr

PeterTH, schau mal hier bei der WAF, da ist es gut erklärt: http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-budgetierung-br-kosten

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