Erstellt am 14.11.2018 um 13:20 Uhr von rtjum
Na das Budget nicht annehmen und dem AG mitteilen, dass notwendige Grundlagenschulungen, natürlich unter weitestgehender Beachtung betrieblicher Notwendigkeiten, weiterhin gemacht werden. Das sind vor allem BR1-BR4 und AR1-AR3. ich finde es schon ziemlich rücksichtsvoll von Euch wenn ihr nur BR für die 5 neuen im Jahr 2018 gemacht habt. Wenn ihr so weiter macht, dann haben die Kollegen am Ende ihrer Amtszeit mal soeben BR1-BR4 geschafft.
Erstellt am 14.11.2018 um 13:22 Uhr von takkus
Beschluss zur Schulung rechtssicher fassen. Zur Schulung fahren. Dem ArbG die Rechnung weiterleiten. Wenn er ablehnt-> § 23 Abs.3 BetrVG.
Erstellt am 14.11.2018 um 13:23 Uhr von Final just
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, hat der Betriebsrat Anspruch auf:
die Teilnahme an der Schulung
die Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Lohns für die Dauer der Veranstaltung
die Übernahme der Seminargebühr durch den Arbeitgeber
die Übernahme der Unterkunfts- und Verpflegungskosten durch den Arbeitgeber
die Erstattung der Fahrtkosten zum und vom Seminarort durch den Arbeitgeber.