Erstellt am 09.01.2011 um 19:40 Uhr von alterBrummbär
Nicht mehr geschäftsfähig, ergo Neuwahl des gesamten BR.
Erstellt am 09.01.2011 um 20:07 Uhr von gonzo
@birwein,
da ja eine vertrettung zwingend erforderlich ist... wird wohl der gesammte br über die klippe springen müssen. und da die belegschaft das bestimmt versteht das keiner der brms stv brv sein wollte werden die euch alle wieder wählen ???? hoffentlich nicht sondern welche mit dem mut zum amt und nicht nur zum schutz des eigenen bestandes.
Erstellt am 11.01.2011 um 09:20 Uhr von rkoch
Bisserl spät, aber das:
> Nicht mehr geschäftsfähig, ergo Neuwahl des gesamten BR.
will ich so nicht stehen lassen, da es Grundfalsch ist!
Beachte: birwein schreibt:
> Stv. Vorsitzender legt Amt nieder
Das der stellvertretende Vorsitzende sein Amt (als stellvertretender Vorsitzender !) niederlegt hat auf die Amts(!)fähigkeit des BR keinen Einfluss und löst schon gar nicht einen der Fälle des §13 (2) BetrVG aus.
Peinlich wird es nur, wenn der Vorsitzende verhindert ist! Dann ist niemand da der eine Sitzung einberufen kann. Bleibt nur das Selbstzusammentretungsrecht, aber auch da wird i.d.R. zunächst nur die Frage des stellv. Vorsitzenden zu klären sein.
Unstrittig ist, das der BR als Gremium eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten begeht wenn er keinen stellv. BRV wählt, was den AG / die GEW / die AN berechtigen würde beim ArbG zu beantragen das der BR wegen Verletzung seiner Amtspflichten aufgelöst wird. (§23 BetrVG)
So lange das aber nicht passiert bleibt der BR auch wenn er dadurch Handlungsunfähig werden sollte definitiv im Amt! Wenn ihr Brummbärs Rat folgen würdet und Neuwahlen einleiten würdet, wären diese definitiv wirkungslos, da ein gewählter (aber möglicherweise Handlungsunfähiger) BR existiert. Alle von diesem dann gewählten (oder eigentlich nicht gewählten !) BR durchgeführten Mitbestimmungen wären unwirksam. Wenn es denn schon Neuwahlen sein sollten, dann müsste vorher einer der Fälle des §13 (2) eintreten, z.B. der BR seinen Rücktritt beschließt!
BTW: Das gesagte gilt selbst dann, wenn BRV UND stellv. BRV ihr Amt niederlegen und diese Ämter nicht neu gewählt würden (BR definitiv Handlungsunfähig, aber deswegen immer noch im Amt!)
Erstellt am 11.01.2011 um 13:30 Uhr von birwein
Das das Thema schwierig ist, wenn keine Stellverterter gefunden werden kann, wußte ich ja, aber dass der gesamte BR sich auflösen sollte, darüber bin ich ebensio skeptisch wie rkoch.
Morgen haben wir die Sitzung, in der darüber diskutiert wird, wer sich für diesen Posten zur Verfügung stellen würde. Bin gespannt.
Wenn 2 BR-Mitglieder sich aufstellen lassen würden, diese aber in der Vergangenheit schon gescheitert sind, also auch das Vertrauen nicht mehr genießen, was ist dann? Könnt mir vorstellen, dass die Kollegen dann keine Kreuz auf dem Wahlzettel machen, weder für den einen noch für den anderen stimmen. Sie selbst stimmen für sich. Bei einem 13er Gremium würden wieviele Stimmen benötigt?
Erstellt am 11.01.2011 um 14:10 Uhr von rkoch
> Bei einem 13er Gremium würden wieviele Stimmen benötigt?
Eine.
Die Wahl ist kein Beschluß. Der Wahlbewerber muss nur die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Stimmen ohne Meinung (kein Kreuz) sind keine gültigen Stimmen.
Trotzdem solltet ihr das Thema ausdiskutieren. Ihr MÜSST einen stellv. BRV haben (§26 BetrVG). Also MUSS sich auch irgendein BRM bereit erklären diesen Posten zu übernehmen. Und selbst wenn dieser eine unbeliebt ist sollte der BR bereit sein zu akzeptieren das dieser immerhin den Posten übernimmt - oder die BRM sollten in sich gehen und sich selbst für den Posten anbieten.
Was verstehst Du eigentlich unter "in der Vergangenheit schon gescheitert sind" ? Der BRV /stellv. ist kein Präsident oder Kanzler. Er ist nur das Sprachrohr und der Orgnisator. Insofern braucht er noch nicht einmal "das Vertrauen" der BRM da diese ihm haarklein sagen was er zu tun und zu lassen hat.
Erstellt am 11.01.2011 um 14:36 Uhr von birwein
sie haben das Vertrauen der Mitglieder nimmer, weil sie einserseits die Probleme einfach liegen lassen und eher mit dem Vorgesetzten reden, anstatt dem MA zu helfen. Andererseits posaunen sie alles in die Belegschaft raus, egal ob das vertrauenswürdig ist oder ned. Leider so geschehen, habs mit Amtsenthebung versucht, bin dann massiv von der Gewerkschaft bedroht worden, dann kamen Neuwahlen. Wegen diesen beiden gab es Listenwahlen. Ich weiß, diese Recht steht so im BetrVG, trotzdem kann man ja miteinander reden und endlich die Persönlichkeitswahl unterstützen. Nicht immer nur gegen alles sein, sondern auch Kompromisse schließen, find ich halt wichtig, sonst kommt man halt nicht weiter. Sind in unserem Betrieb leider noch so alte Befindlichkeiten.
Erstellt am 11.01.2011 um 15:13 Uhr von rkoch
> dann kamen Neuwahlen. Wegen diesen beiden gab es Listenwahlen.
Und sie haben offenbar immer noch genug Stimmen bekommen um beide Kandidaten ihrer Liste durchzubekommen. Unter diesen Umständen kann man wohl kaum davon Reden das sie das Vertrauen der Belegschaft nicht haben.....
> weil sie einserseits die Probleme einfach liegen lassen und eher mit dem Vorgesetzten
> reden, anstatt dem MA zu helfen.
Warum haben sie dann so viele Kollegen gewählt?
Liegen lassen geht übrigens nur wenn der BR sie nicht an die Kandarre nimmt - und das ist dann Euer Problem. Im Übrigen steht es Euch frei selbst das Amt zu übernehmen.....
> Andererseits posaunen sie alles in die Belegschaft raus, egal ob das vertrauenswürdig ist oder ned.
Das ist nicht unbedingt ein Fehler.... Ein BRM darf nur unter drei Bedingungen nicht frei über seine Arbeit reden:
- Wenn personelle Informationen im Spiel sind
- Wenn es um GeschäftsGEHEIMNISSE geht (und davon gibt es gar nicht so viele wie man denkt)
- Wenn sie damit die Verhandlungen des BR mit der GF stören würden.
Ansonsten steht es jedem BRM frei zu babbeln was man will. Der BR ist kein Geheimniskrämerverein.
Ich würde an Eurer Stelle mal die BR-Arbeit an sich überdenken. Es wird wohl auch einen Grund geben warum kein anderer das BRV-Amt haben möchte. Vielleicht haben alle BRM einfach nur Angst das man ihnen dann auch vorwirft das sie zu viel sagen oder zu viel mit den Vorgesetzten reden (Was ich und meine BR-Kollgen übrigens auch oft und gerne tun). Offenheit und Öffentlichkeitsarbeit sind die Zauberworte.....
Erstellt am 11.01.2011 um 16:17 Uhr von alterBrummbär
...sorry, hatte Stellvertreter überlesn.
Erstellt am 11.01.2011 um 16:46 Uhr von birwein
Naja, ganz so is es ja nicht, ich bin Vorsitzende. War damals vor genau dem gleichen Punkt gestanden, wie jetzt zur Wahl des Stellvertreters, stand nicht hinter den zur Wahl gestellten und hab mich selbst aufgestellt. Denk ich mach mein Amt nicht schlecht, hab die meisten Stimmen bei der letzten Wahl erhalten.
Natürlich ist auch das Gremium gefordert, dass muss halt noch gelernt werden.
Und zu deinem Punkt Öffentlichkeitsarbeit udn Offenheit, das stimmt, sind die Zauberworte!