Folgende Frage ,die Tage kam ein Leiharbeiter zu mir und fragte mich ob er wenn er studiert noch als Full Time Job bei der Leiharbeitsfirma weiterarbeiten könnte ,sein Professor hätte gesagt nein (wie er das körperlich schaffen will ist ein anderes Thema),wie verhält sich das Gesetzlich zählt z.b. Schulzeit wie Arbeitszeit und dadurch kommt er ja über die erlaubten 10 Std(ArbZG ).Oder gibt es andere Gesetze die dagegen sprechen?