W.A.F. LogoSeminare

Weiterbeschäftigung eines Studenten, wenn das Studium abgeschlossen ist

M
meik
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben bei uns ein paar Studenten beschäftigt, von denen einer demnächst mit dem Studium fertig ist. Der Student hat jetzt den AG gefragt wie es weitergeht. Der dann ehemalige Student möchte bei uns beschäftigt werden. Der AG hat sich dazu bisher noch nicht geäußert.

Gilt hier eine ähnliche Regelung wie bei Azubis und erfolgter Prüfung. Also Exmatrikulation und Weiterbeschäftigung mit Wissen des AGs begründet einen unbefristeten Vertrag oder ist das hier anders?

Welche Mitspracherechte haben wir als Betriebsrat wenn der AG dem Studenten eine Festanstellung anbietet? Ist das eine neue Stelle, bei der wir ganz normal anzuhören sind oder . Der Student möchte die Stunden dann auch erhöhen. Zur Zeit 20 Stunden die Woche möchte er gerne auf Vollzeit (40 Stunden). In dem Fall wäre doch auf jeden Fall eine Anhörung gem §99 notwendig, oder?

Gruß

meik

5.82702

Community-Antworten (2)

P
paula

01.04.2009 um 11:45 Uhr

hat der Student einen befristeten Vertrag oder einen unbefristeten? Was für einen Art von Studium handelt es sich? Dualer Studiengang? Wir sprechen auch nicht von einer Hochschule als AG?

So kann man Deine Frage eher nicht beantworten

M
meik

01.04.2009 um 19:57 Uhr

Hallo,

Der Arbeitgeber ist ein ganz normales Unternehmen. Der Student hat einen Vertrag als studentische Hilfskraft, macht bei uns aber dieselbe Arbeit wie andere Mitarbeiter, nur mit weniger Stunden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Tätigkeit bei uns hat nichts mit dem Studium zu tun. Lediglich im Arbeitsvertrag steht der Status Student und der trifft halt in Kürze nicht mehr zu.

Gruß meik

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Beschäftigte Studenten die nicht studieren - wäre das genaugenommen eine Teilzeitbeschäftigung?

Hi :) Unsere Studenten sind an den BR mit ein paar Forderungen/Verbesserungsvorschlägen ihres Arbeitsverhältnisses herangetreten. (Der Betriebsrat exisitiert erst ein paar Monate) Unteranderem w

Fortsetzung zu: Arbeitgeber weicht bei Ausschreibung von den Anforderungen in der Stellenbeschreibung ab, um eine bestimmte Klientel zu begünstigen

Liebe Forumsmitglieder, ihr habt viele Beiträge geschrieben und ich habe noch Fragen dazu - nur antwortet leider keine(r) mehr :-( Deshalb erstelle ich eine neue Frage (damit ich "oben", im Bereich e

Arbeitgeber weicht bei Ausschreibung von den Anforderungen in der Stellenbeschreibung ab, um eine bestimmte Klientel zu begünstigen

Unsere Firma hat für die bei uns zu vergebenen Stellen Stellenbeschreibungen. In den Stellenbeschreibungen ist auch niedergelegt welche Qualifikation jemand benötigt. Dort steht dann häufig: naturwiss

Einsatz von Studenten gegen ihren Willen - Was kann der BR für Maßnahmen ergreifen?

Hallo allerseits! Im unserem Theater arbeiten im Servicebereich ausschließlich Studenten. Alle haben in ihren Verträgen stehen, dass die Dienste nach Absprache zugewiesen werden. Je nach den Anforder

Dürfen Teilzeitkräfte (Studenten) einen Betriebsrat gründen?

Der private Betrieb in dem ich arbeite beschätigt etwa 35 Studenten (Teilzeitkräfte von 400 € und darüber), 2 Auszubildende und 2 Vollzeitkräfte. Dürfen die Studenten die Gründung eines Betriebsrates