Weiterbeschäftigung eines Studenten, wenn das Studium abgeschlossen ist
Hallo zusammen,
wir haben bei uns ein paar Studenten beschäftigt, von denen einer demnächst mit dem Studium fertig ist. Der Student hat jetzt den AG gefragt wie es weitergeht. Der dann ehemalige Student möchte bei uns beschäftigt werden. Der AG hat sich dazu bisher noch nicht geäußert.
Gilt hier eine ähnliche Regelung wie bei Azubis und erfolgter Prüfung. Also Exmatrikulation und Weiterbeschäftigung mit Wissen des AGs begründet einen unbefristeten Vertrag oder ist das hier anders?
Welche Mitspracherechte haben wir als Betriebsrat wenn der AG dem Studenten eine Festanstellung anbietet? Ist das eine neue Stelle, bei der wir ganz normal anzuhören sind oder . Der Student möchte die Stunden dann auch erhöhen. Zur Zeit 20 Stunden die Woche möchte er gerne auf Vollzeit (40 Stunden). In dem Fall wäre doch auf jeden Fall eine Anhörung gem §99 notwendig, oder?
Gruß
meik
Community-Antworten (2)
01.04.2009 um 11:45 Uhr
hat der Student einen befristeten Vertrag oder einen unbefristeten? Was für einen Art von Studium handelt es sich? Dualer Studiengang? Wir sprechen auch nicht von einer Hochschule als AG?
So kann man Deine Frage eher nicht beantworten
01.04.2009 um 19:57 Uhr
Hallo,
Der Arbeitgeber ist ein ganz normales Unternehmen. Der Student hat einen Vertrag als studentische Hilfskraft, macht bei uns aber dieselbe Arbeit wie andere Mitarbeiter, nur mit weniger Stunden. Der Vertrag ist unbefristet. Die Tätigkeit bei uns hat nichts mit dem Studium zu tun. Lediglich im Arbeitsvertrag steht der Status Student und der trifft halt in Kürze nicht mehr zu.
Gruß meik
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