neue Leihfirma
Wer ist so nett und kann mir sagen, darf der AG ohne wissens des BR eine neue Leihfirma reinholen kann. Mus er den BR nur Informieren oder hat der BR mit bestimmungs recht?
Community-Antworten (1)
19.08.2010 um 16:47 Uhr
@Lydhaen, bei einem Wechsel des Leiharbeitgebers (Verleihers) liegt bei ansonsten unverändert fortgesetztem Einsatz des Leiharbeitnehmers im Entleiherunternehmen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG nicht vor.
Das solltet ihr in einer BV regeln.
LAG Düsseldorf Beschluss vom 30.10.2008 - 15 TaBV 12/08
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