Erstellt am 19.08.2010 um 14:47 Uhr von ridgeback
@Lydhaen,
bei einem Wechsel des Leiharbeitgebers (Verleihers) liegt bei ansonsten unverändert fortgesetztem Einsatz des Leiharbeitnehmers im Entleiherunternehmen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG nicht vor.
Das solltet ihr in einer BV regeln.
LAG Düsseldorf Beschluss vom 30.10.2008 - 15 TaBV 12/08