Ein an der Uni eingeschriebener Student fertigt eine Diplomarbeit an, die fachlich von dritter Seite betreut wird. Die dritte Seite ist unser Institut, das weder raeumlich noch organisatorisch mit der Uni verbunden ist. Es besteht eine Vereinbarung, welche dem Studenten Zutrittsrecht und Nutzung unserer Ressourcen gestattet sowie einen fachlichen Betreuer festlegt. Die gemeinsame Aktivitaet besteht darin, dass der Betreuer ein Thema vorgibt und der Student bei Bedarf hierher kommt, um den Betreuer zu konsultieren. Darf der Student hier waehlen? Dafuer spricht, dass mit der Vereinbarung eine gewisse Abhaengigkeit vom Betreuer entsteht. Reicht das aus?