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SEMINAR-Schulung

R
radolfzell
Nov 2016 bearbeitet

habe Bvg.1 im herbst gemacht, werde im frühjahr zum betriebsverfassungsgesetz 2 auf schulung gehen, meine frage ist sollte ich arbeitsgesetz 1 auch in diesem Jahr machen?

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Community-Antworten (2)

P
pitsieben

07.01.2011 um 10:29 Uhr

@ radolfzell, die Grundseminare für neue BRMtgl. sollten zügig besucht werden. Also wenn es betrieblich machbar ist, auch in diesem Jahr.

M
monalisa

07.01.2011 um 11:04 Uhr

@radolfzell, beantrage mal auch gleich Arbeitsrecht I bei der nächsten Sitzung an! Lass es beim BRV auf die Tagesordnung setzen!

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