SEMINAR-Schulung
habe Bvg.1 im herbst gemacht, werde im frühjahr zum betriebsverfassungsgesetz 2 auf schulung gehen, meine frage ist sollte ich arbeitsgesetz 1 auch in diesem Jahr machen?
Community-Antworten (2)
07.01.2011 um 10:29 Uhr
@ radolfzell, die Grundseminare für neue BRMtgl. sollten zügig besucht werden. Also wenn es betrieblich machbar ist, auch in diesem Jahr.
07.01.2011 um 11:04 Uhr
@radolfzell, beantrage mal auch gleich Arbeitsrecht I bei der nächsten Sitzung an! Lass es beim BRV auf die Tagesordnung setzen!
Verwandte Themen
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Schulung als Versetzung bezeichnet - ist das möglich ?
ÄlterHallo liebe Kollegen & Kolleginen, habe folgendes Problem: Man verlangt von uns das wir in 300km Entfernung für eine Arbeit geschult werden, die wir nun lange genug machen.Der "Deckmantel" der sog