Erstellt am 29.07.2008 um 22:25 Uhr von pirat
@br-ersatzmitglied
"ist das zulässig, den es heist ja das BR-Sitzungen nicht öffentlich sein dürfen"...... was fragst du dann?
IMHO,... §30 BetrVG ist dir geläufig!
Erstellt am 29.07.2008 um 23:00 Uhr von br-ersatzmitglied
@pirat
ich bin mit den §§ nicht vetraut bin nur ersatzmitglied ohne schulungen, mein geringes wissen beziehe ich aus diesem Forum.
Bisher hatte ich großen respekt vor dem BR-V der alten Firma, den er hatt uns sehr stark unterstützt bei unserer BR-Wahl, denn er war quasi der übergebende BR
Erstellt am 30.07.2008 um 00:29 Uhr von rainer w
@br-ersatzmitglied
Zunächst einmal finde ich es gut das Du Dein geringes Wissen versuchst hier zu erweitern. Dies allein sollte es aber nicht sein, laß Dir ein Buch geben und lese Dich im BetrVG schlau. Und wenn Du zu den ersten Beiden Ersatzmitgliedern gehörst, stehen Dir auch Schulungen zu, da damit zu rechnen ist das Du öfters mal an Sitzungen teilnehmen mußt.
Zu dem Rest hat pirat schon das wesentliche gesagt. Und vor einem BRV braucht man keinen Respekt haben den er ist nur das Sprachrohr des Gesammten BR. Und Du siehst dieser hat in der Vergangenheit Fehler gemacht, da er Vertauensleute Fälschlicher Weise an Sitzungen hat teilnehmen lassen. Nobody is Perfect.
Erstellt am 30.07.2008 um 09:50 Uhr von Kölner
@rainer w
Zynisch gesprochen, könnte man sämtliche Beschlüsse des BR aus den vergangenen Jahren auch direkt aushängen und für ungültig erklären. Da ist nix so gelaufen, wie es hätte sein sollen...
@br-ersatzmitglied
Ob es sich bei Euch wirklich um die von 'rainer w' angesprochenen "Vertrauensleute" gehandelt hat, möchte ich wenigstens bezweifeln.
Erstellt am 30.07.2008 um 09:55 Uhr von packer
@ all
und was ist, wenn es sich hier bei den angesprochenen kollegenInnen um in jeder sitzung beschlossene sachverständige handelt?
Erstellt am 30.07.2008 um 10:33 Uhr von Kölner
@packer
Hmmm...
...könnte gehen. Allerdings hätte der BR dann die Sachverständigen (SV zu allem und alles?) rechtsmissbräuchlich eingesetzt!
Wie sehr allerdings die Sachverstand ad absurdum geführt wurde, ist m.E. auch daran zu erkennen, dass der AG lange, lange Jahre bereit gewesen ist, neben den BR auch eben die Sachverständigen freizustellen.
Erstellt am 30.07.2008 um 11:09 Uhr von packer
@ kölner
wir haben im KBR immer sachverständige von anfang bis zum ende der zwei tage bei den sitzungen. ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß das nicht rechtens ist... wirklich nicht.
Erstellt am 30.07.2008 um 12:01 Uhr von rainer w
@packer
@Kölner
Setzt die Einladung von Sachverständigen nicht §40 BetrVG voraus ?
Sicherlich könnte man Argumentieren das man ihre Hilfe nicht in Anspruch genommen hat, aber dann sind wir wieder bei dem Thema öffentl. und nichtöffentl. Sitzung.
Erstellt am 30.07.2008 um 12:08 Uhr von Kölner
@packer
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Sachverständigentätigkeit über die Maßen eines Sachverstandes zu EINZELNEN Themen oder Sachfragen erforderlich ist! Was will ich dann mit Sachverstand über die ganze Sitzungsperiode? Muss mir der Sachverstand den Füller halten oder erklären wie die Sitzung geleitet werden muss?
Ich habe arge Bedenken. Euer AG scheint es ja mitzumachen...
Achja...
Auch würde ich mich hinsichtlich des "Wertes eines KBR" durchaus kritisch zum Wert eines GBR oder BR andererseits stellen wollen!