Erstellt am 04.01.2011 um 14:52 Uhr von Ulrik
Hi,
das ist für mich alles ein wenig vage.
Aber ich versuche mal eine Antwort, ohne zu tief in die Glaskugel zu schauen.
So wie ich das sehe, hast Du zwei personelle Massnahmen?!
Einmal, den neuen Kollegen, der gesundheitliche Probleme hat, oder auch nicht.
Welcher Arzt hat ihm denn was bestätigt, bzw. dementiert, udn auf welcher Grundlage?
Und, ganz wichtig, was soll nun mit dem Kollegen passieren?? Dortmund will ihn nicht, hast Du geschrieben, aber wo soll er hin?
Zum Zweiten hast Du einen Duisburger Kollegen, der nach Dortmund soll. Das ist eine Versetzung. Da würde ich als erstes die Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag checken.
Ansonsten in den §99 BetrVG reinschauen, da stehen die Gründe drin, wegen derer ihr einer Versetzung widersprechen könnt (sofern sie nicht betrieblich notwendig ist).
Wer macht die Arbeit des Kollegen, wenn er gehen sollte? Oder bleibt eine Mehrbelastung an den verbelibenden Kollegen hängen?
Erstellt am 04.01.2011 um 18:27 Uhr von Firefighter
Danke für die schnelle Antwort.
Zur ersten Frage:
Unser Arbeitsmediziner aus Dortmund hat evl.Probleme der Lunge auf einem Röntenbild gesehen. Ein Lungenfacharzt hat es dementiert. Dort ist nichts.
Also Einsatztauglich für 3 Jahre. Dieser neue Mitarbeiter ist komplett mit seiner Ausbildung fertig.
Zur Frage 2:
Beim zweiten Kollegen der seit einem Jahr bei uns ist, hätte er laut Arbeitsvertrag die Versetzung akzeptieren müssen. ( Vor einem Jahr ). Jetzt ist er aber in Duisburg fest.
Die Betriebsleitung nimmt diesen Mitarbeiter weil er genau in der Mitte wohnt.
"Wörtlich Aussage" war bei dieser Aussage anwesend.
Wer macht die Arbeit vom anderen Kollegen!!!
Durch Mehrarbeit
Dortmund nennt keinen Grund warum sie diesen Mitarbeiter nicht haben wollen.
Duisburg ist zufrieden.
Nochmals Danke für eure Hilfe
Erstellt am 05.01.2011 um 08:21 Uhr von Ulrik
ok, dann Folgendes:
Mitarbeiter A (in Dortmund, den Dortmund aber nicht will) ist also voll einsatztauglich, ärztllich festgestellt. Also gibt es faktisch keinen Grund für die Dortmunder, ihn nicht zu wollen?! Dortmund hat Personalbedarf?! Also, sollen sie den Kollegen A behalten.
Mitarbeiter B (in Duisburg, will in Duisburg bleiben) soll versetzt werden. Korrekterweise muß der AG jetzt eine Anhörung an den BR stellen. Ich würde dieser Versetzung widersprechen. Grund: Benachteiligung der bleibenden Kollegen durch erhöhte Mehrarbeit, Personalbedarf in Dortmund mit Kollege A decken.
Durch den Widerspruch muß sich der AG eure Zustimmung dann vor Gericht ersetzen lassen, wenn er Kollegen B tatsächlich versetzen will. Dort muß er dann ggfs die betriebliche Notwendigkeit nachweisen, die die Versetzung rechtfertigt.
Das hängt m. E. an der Größenordnung des Personalbedarfs in Dortmund, kann ich aber nicht einschätzen. (Als Beispiel: Duisburg ist ausreichend besetzt, Dortmund hat Bedarf von 5 Mann. Dann ist die Notwendigkeit gegeben, denn durch die Versetzung kommt Duisburg auf -1, aber Dortmund ist immer noch bei -4)
LG