Seminare für Ersatzmitglieder
Hallo und ein frohes neues Jahr,
haben Ersatzbetriebsratsmitglieder, die oft an Sitzungen teilnehmen, den gleichen Anspruch auf Seminare nach §37.6 Brtr VG wie ordentliche Mitglieder? Wenn ja, wo könnte man es nachlesen? Ich brauche etwas was ich unserer GL vorlegen kann.
Danke und Gruß caebr
Community-Antworten (1)
04.01.2011 um 14:13 Uhr
Siehe einschlägige Kommentierungen zu §37 (6) BetrVG (DKK, Fitting).
aao.: Für Ersatzmitglieder gilt die Vorschrift im Regelfall nicht. Anders dann, wenn sie für ausgeschiedene Mitglieder definitiv nachgerückt sind oder wenn sie häufig und für längere Zeit BR-Mitglieder vertreten (vgl. grundsätzlich BAG 19. 9. 01, DB 02, 51; ArbG Mannheim 19. 1. 00, AiB 00, 506 mit Anm. Furier für häufig herangezogene Ersatzmitglieder – hier 1/4 der stattfindenden Sitzungen; LAG Köln 10. 2. 00, AiB 01, 176 mit Anm. Peter; OVG Bremen 1. 2. 91, PersR 91, 176 mit Anm. Richter; Däubler, Schulung Rn. 182 ff.; Fitting, Rn. 179; GK-Weber, Rn. 51 f.; HSWGN-Glock, Rn. 129; MünchArbR-Joost, § 308 Rn. 110; Kühner, S. 118 f.; Wenning-Morgenthaler, BB 85, 1336; vgl. auch GL, Rn. 99, die den Anspruch für das Ersatzmitglied des einzigen BR-Mitglieds bzw. Gruppenvertreters bejahen; a. A. Richardi-Thüsing, Rn. 109), so dass grundsätzlich das erste, ggf. auch weitere Ersatzmitglieder Anspruch auf Schulungsmöglichkeit nach Abs. 6 haben können (in diesem Sinne wohl auch BAG 10. 5. 74, AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972; 11. 11. 98, NZA 99, 1119; LAG Düsseldorf 23. 4. 97 – 12 TaBV 9/97; LAG Köln 10. 2. 00, AiB 01, 176 mit Anm. Peter, auch für die Fälle, in denen die Vertretungsfälle regelmäßig nur durch Urlaubs- oder Krankheitsvertretung begründet sind; vgl. auch Künzl, ZfA 93, 341 [354]). Dem BR steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungs-/Prognosespielraum zu (BAG, a. a. O.; vgl. auch Rn. 124). Grundlage der Feststellung der Erforderlichkeit ist eine auf Tatsachen gegründete Prognose über die künftige Dauer und Prognose der Heranziehung von Ersatzmitgliedern.
Bitte aber auf jeden Fall den kompletten Text nachlesen....
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