Keine Einmalzahlung im Januar wegen Krankheit
Hallo zusammen,
ist es richtig, dass ein Angestellter der nun im Januar 2011 komplett erkrankt ist und somit keinen Tag im Unternehmen ist, die ausgehandelte Einmalzahlung im TVöD nicht bekommt?
Wenn dies so ist, ich habe im Tarifvertrag keine entsprechende Passage gefunden!
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Community-Antworten (5)
04.01.2011 um 10:50 Uhr
Hi,
ich kenne zwar den TVöD nicht, aber ich kann es mir auch nicht vorstellen!!
Die Einmalzahlungen in Tarifverträgen sind doch m. E. ihrer Natur her Ausgleichszahlungen für Inflation oder ähnliches für alle Beschäftigten des Unternehmens. Die Einmalzahlung hat doch nichts mit der tatsächlichen Arbeitsleistung in einem bestimmten Monat zu tun (auch nicht dem Auszahlungsmonat der Einmalzahlung).
Da ginge ja IMHO schon in Richtung Diskriminierung der Krankheit.
Aber ich lasse mich gerne belehren.
04.01.2011 um 12:42 Uhr
@Ulrik
Er meint wohl folgendes: https:intra.verdi.de/.global/download/data/Tarifeinigung_Angebot_Bund-VKA_27-2-10neu22-45-2.pdf
daraus: 2. Soziale Komponente Im Januar 2011 erhalten die Beschäftigten als soziale Komponente eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240 Euro.
Mehr läßt sich diesem TV auch nicht entnehmen. Fragt doch einfach mal Euren AG aus welcher Rechtsgrundlage er diese Zahlungsverweigerung ableitet! Ihr habt nach §80 BetrVG bzw. §68 BPersVG (nichtzutreffendes streichen :-) ) die allgemeine Aufgabe "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer (Beschäftigten) geltenden (...) Tarifverträge (...) durchgeführt werden;" und damit einen Informationsanspruch den ihr notfalls gerichtlich erzwingen könnt. Damit könnt ihr den AG zwar immer noch nicht zwingen tatsächlich zu zahlen aber habt dann zumindest die Möglichkeit den AN und Ver.di zu informieren.
04.01.2011 um 13:05 Uhr
Hi,
mich würde mal interessieren wie lange der MA schon krank ist,nue im Januar oder auch schon vorher??
04.01.2011 um 13:55 Uhr
Der Angestellte ist sei Oktober des letzten Jahres (2010) erkrankt und befindet sich im Krankengeldbezug.
04.01.2011 um 14:23 Uhr
Das wäre eine mögliche Begründung... Da der AN kein Entgelt mehr vom AG bezieht könnte auch die Zahlungspflicht für diese Einmalzahlung entfallen, schließlich ist sie nicht als Engeltbestandteil für einen gewissen Zeitraum deklariert (z.B. Einmalzahlung x EUR ist eine Pauschalzahlung für die Monate Januar bis Dezember 2010 - in diesem Fall würde sich die Zahlungspflicht aus dem angegebenen Zeitraum ergeben vgl. TV IV 2. (1)) sondern als "soziale Komponente, fällig Januar 2011".
Aber saugt Euch die Begründung nicht aus den Fingern sondern lasst es Euch vom AG erklären.
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