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Einmalzahlung Tarif

W
wertzuio
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Unser Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband Metall Niiedersachsen. Wir haben im Tarif eine Einmalzahlung im Dezember vereinbart. Abweichend kann diese Einmalzahlung durch BV in den Januar geschoben werden. Das wurde mit dem BR nicht verhandelt und der AG hat die Sonderzahlung nicht geleistet . Was kann der BR gegen den AG tun ??

11.95703

Community-Antworten (3)

N
nicoline

30.12.2008 um 17:22 Uhr

@ wertzuio zunächst mal würde ich in Erfahrung bringen wollen, warum die Zahlung ausgeblieben ist.

DAH
Der alte Heini

31.12.2008 um 19:29 Uhr

wertzuio Ansprüche aus einem TV muss der AN selber einfordern. Üblicherweise werden in vielen TV auch Ausschlussfristen vereinbart, dieses unbedingt beachten.

A
Alexa

01.01.2009 um 20:14 Uhr

Wenn die Zahlung spätestens im Januar nicht erfolgt, dann liegt eindeutig ein Verstoß gegen den TV vor. Zunächst sollte natürlich der BR versuchen die Zahlung im Jan zu erreichen. Klappt das nicht, kann jeder einzelne Arbeitnehmer (mit Tarifschutz) diese Leistung durch Forderungsklage beim Arbeitsgericht einklagen. Das dürfte mit dem Rechtschutz der tarifbildenden Gewerkschaft bzw. dem jeweils individuellen (gewerkschaftlichen) Rechtschutz kein Problem sein.

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