Hallo zusammen,

wir haben derzeit eine Kündigung vorliegen und wollen dieser gerne widersprechen.
Im BetrVG steht geschrieben aus welchen Gründen wir widersprechen dürften. Diese decken sich leider nicht mit den Gründen, die wir festgestellt haben.
Z.B. beruht unsere vorliegende Kündigung auf Abmahnungen, welche aber unserer Meinung nicht rechtens sind.

Darf nun ausschließlich aus den in § 102 geschriebenen Gründen widersprochen werden oder wie schaut es da genau aus?

Merci schonmal im vorraus.

Gruß, Mischa