Widerspruch gegen Kündigung
Hallo zusammen,
wir haben derzeit eine Kündigung vorliegen und wollen dieser gerne widersprechen. Im BetrVG steht geschrieben aus welchen Gründen wir widersprechen dürften. Diese decken sich leider nicht mit den Gründen, die wir festgestellt haben. Z.B. beruht unsere vorliegende Kündigung auf Abmahnungen, welche aber unserer Meinung nicht rechtens sind.
Darf nun ausschließlich aus den in § 102 geschriebenen Gründen widersprochen werden oder wie schaut es da genau aus?
Merci schonmal im vorraus.
Gruß, Mischa
Community-Antworten (2)
30.12.2010 um 19:15 Uhr
Mischa, Der BRt kann der ordentlichen Kündigung nur aus den Gründen widersprechen, die im Katalog des Abs. 3 abschließend aufgeführt sind.
30.12.2010 um 19:42 Uhr
mischa, manchmal ist es gar nicht so gut, im Widerspruch auf die Unrechtmäßigkeiten von Abmahnungen einzugehen, da man dem AG die Argumente schon im Vorfeld vor der KSchKlage offenlegt und dieser sich dann recht gut wappnen kann.
Besser Ihr widersprecht z. B. weil der AG Euch nicht dargelegt hat, dass er dem AN auch eine Tätigkeit zu anderen Vertragsbedingungen angeboten hat. Oder weil ein anderer Arbeitsplatz besetzt werden könnte, der gerade oder in absehbarer Zeit (z. B. durch Rente) frei wird. Oder aber Fehler aufgrund mangelnder Fortbildungsmöglichkeiten auftreten, die durch gezielte Bildungsmaßnahmen eingedämmt werden können...
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