Nachtdienst im Dementenhaus
Unser chef hat ein Dementenhaus (behütetes, geschlossenes ) eröffnet mit 18 Betten Nur eine Fachkraft macht ND. Die Kollegen sind jetzt an uns herangetreten und fragen, was ist, wenn Demente ausfälllig werden und die MA angreifen. Man ist ja alleine. wie schauts da mit der Pausenverrechnung aus? Gibt es Gesetze dazu oder wo kann ich nachlesen? Danke für Eure Hilfe!
Community-Antworten (11)
30.12.2010 um 15:48 Uhr
..die Pause kann nicht mit Lohn verrechnet werde. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
30.12.2010 um 16:14 Uhr
. . . dann wären solche kleinen Einrichtungen gar nicht überlebensfähig, wenn für 18 Bewohner 2 Fachkräfte nachts arbeiten sollten. Denn Fachkräfte sollten es dann schon sein, wenn man es wirklich genau nimmt (eine Hilfskraft darf während der Pause keine Fachkraft vertreten). Aber wenn man sie darauf auifmerksam macht, lassen sich findige Chefs schon was einfallen: z.B., indem sie sagen, dass die Bewohner nachts eh schlafen, dass es sich also um Arbeitsbereitschaft und keinen astreinen Nachtdienst handelt. In einer Einrichtung (größere Stadt) sind die sogar so pfiffig und teilen den Nachtdienst. Das hat den Vorteil: die jungen Kolleginnen können das kulturelle Angebot nutzen und gehen dann anschließend noch ein paar Stunden arbeiten und die Muttis mit Kleinkindern warten, bis diese eingeschlafen sind, machen dann 4-5 Stunden Nachtdienst und sind früh für die lieben Kleinen wieder zu Haus . . .
30.12.2010 um 19:22 Uhr
alter Brummbär, nee, aber die Lösung wäre eine bezahlte Pause, da man immer gestört werden kann.
30.12.2010 um 19:43 Uhr
Lotte, auch keine Lösung. Sollte ich innerhalb von 15 min. gestört werden, ist es keine Pause im Sinne des Gesetzes.
30.12.2010 um 19:44 Uhr
alter Brummbär, also verbringe ich die Nacht mit dauernden Pausenversuchen ;-)
Wird aber in vielen Fällen genau so gehandhabt. Wüsste kein Urteil, welches dies verbietet. Wäre mal interessant....
30.12.2010 um 19:46 Uhr
Lotte, weil keiner gegen angeht.
Ergänzung: ....und um nicht alt auszusehen. BAG Urteil vom 23.09.1992 - 4 AZR 562/91
30.12.2010 um 20:01 Uhr
alterBrummbär, aber das Urteil gibt mir doch Recht ;-)
Auch hier vergütet der AG die Pause in Notsituationen als AZ und das Gericht hat das nicht bemängelt. Noch viel weniger würde dann doch eine grundsätzliche Bezahlung der Pause bemängelt, wenn die Pause an sich geregelt wäre.
30.12.2010 um 20:10 Uhr
Lotte, deshalb meine Ergänzung...... alt aussehen war nicht auf mich gemünzt, obwohl wenn ich in den Spiegel sehe, naja kenn ich nicht rasier ihn trotzdem.
30.12.2010 um 20:12 Uhr
alterBrummbär, "alt aussehen war nicht auf mich gemünzt" wie soll ich das denn v e r s t e h e n???!!!
30.12.2010 um 20:19 Uhr
Lotte, ;-)) auch nicht auf Dich, auf den der sein Pausenrecht durchboxen will. Ja, ja Bremer Westfalen...
30.12.2010 um 20:21 Uhr
alterBrummbär, hab gerade schon nach dem Nudelholz gesucht, das pack ich dann wieder weg... ;-))
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