Wann muss ein volljähriger Azubi nach der Schule nochmal zur Arbeit?
Hallo guten Morgen
wir haben drei Azubis die alle Volljährig sind. Die Azubis haben einmal Dienstags Schule die nächste Woche dann Dienstags und Mittwoch von jeweils 8-15 Uhr.
Müssen unsere Azubis nach der Berufsschule nochmal zur Arbeit kommen (von derSchule zur Arbeit sind es ca. 30min)??
Wann muss ein volljähriger Azubi noch zur Arbeit kommen????
Danke für Euere Hilfe!!!
Gruß Lotse
Community-Antworten (9)
30.12.2010 um 10:17 Uhr
Moin Lotse !
Das hängt von der Arbeitszeit in Eurem Betrieb ab.Bei normalem 8-Stunden-Tag müssen die Azubis nicht mehr erscheinen,da laut BAG Pausen-und Wegezeiten mit anzurechnen sind,also 7 h in der Schule + 45 min Pause + 30 min Weg zum Betrieb - Konto voll.
Grüsse,sueton
30.12.2010 um 10:27 Uhr
@Lotse, Für Volljährige gilt das Arbeitszeitgesetz . Wenn der TV für Auszubildende nichts anderes vorsieht, wird hierauf die reine Unterrichtszeit angerechnet. Die Wegezeit wird nicht berechnet.
30.12.2010 um 10:36 Uhr
30.12.2010 um 10:48 Uhr
@alterBrummbär
BAG Urteil vom 26.03.2001 5 AZR 413/99
Grüsse,sueton
30.12.2010 um 10:54 Uhr
@Lotse
Hier ein Auszug aus dem Urteil...
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 26.03.2001 (AZ: 5 AZR 413/99) entschieden, dass die Verpflichtung zur Freistellung für den Berufsschulunterricht auch die Pausen in der Berufsschule und die Wegezeiten zwischen Betrieb und Berufsschule beinhaltet. Freistellungbedeutet, dass die Berufsschulzeit mit der betrieblichen Ausbildungszeit identisch ist. Findet der Berufsschulunterricht für volljährige Auszubildende jedoch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit statt, umfasst die Pflicht zur Anrechnung auf die Arbeitszeit zwar auch die Pausen, nicht aber die aufgewendete Zeit zur Berufsschule und zurück zum Arbeitsplatz.
Es kommt also auf die Lage der Arbeitszeit an.
30.12.2010 um 10:56 Uhr
Auszubildende, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen(also Volljährige), können an jedem Tag nach der Berufsschule im Betrieb ausgebildet werden. Allerdings beträgt die zulässige Arbeitszeit für Erwachsene (§ 3 ArbZG) acht Stunden täglich.
30.12.2010 um 11:07 Uhr
@alter Brummbär
Dann wäre das in diesem Fall ein klares "Nein"...
ausser...
die betriebliche Arbeitszeit endet erst zB um 17 Uhr.
:-)
@Lotse Also, Arbeitszeit von- bis?
30.12.2010 um 11:21 Uhr
Immie, nö.
31.12.2010 um 09:12 Uhr
@all
die Praxis ist bis 18 Uhr sowie einmal in der Woche bis 19 Uhr geöffnet. Aber so wie ich die Beiträge verstanden habe, ist es doch egal wie lange die Praxis geöffnet hat.
Wenn ich am Berufsschultag meine 8 Std. vollbekomme brauche ich nicht mehr in die Praxis - bekomme ich meine 8 Std. an dem Berufsschultag nicht voll, muss ich in die Praxis.
Es sei, der Chef gibt mir frei - so ist es doch richtig????
Gruß Lotse
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