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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Sitzung - Muß ein BR Mitglied das beschuldigt wird gegen die Verschwiegenheit verstoßen zu haben an einer Sitzung teilnehmen?

F
Freddy
Jan 2018 bearbeitet

Muß ein BR Mitglied das beschuldigt wird gegen die Verschwiegenheit verstoßen zu haben an einer Sitzung teilnehmen? Er möchte zu diesem Punkt sich nicht äußern. Während der Sitzung ist er aufgestanden und hat die Sitzung verlassen. Er sagte ,er komme wieder rein,wenn der Tagesordnungspunkt zu ende ist. Es gab keine Beschlußlage zu diesem Punkt.Ihm wurde nur die Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Er wollte nicht.Und nun? Er meinte er ist nicht vor Gericht und sagt gar nichts zu diesem Punkt.

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Community-Antworten (9)

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peters

03.11.2007 um 00:34 Uhr

Irgendwie hat er Recht: er ist nicht vor Gericht. Und an der Sitzung teilgenommen hat er ja. Außer dem einen Punkt. (Ihr habt ihn nach dem Punkt doch wieder reingerufen, oder?)

OK, jedes BRM hat die Pflicht, an einer Sitzung teilzunehmen, zu der er eingeladen ist. Er könnte ja aber auch mal die Toilette aufgesucht haben. Auch daraus könnt ihr ihm keinen Strick drehen.

Du hast vielleicht aus anderen Fragen hier im Forum schon erfahren, dass es nicht so einfach ist, einem BRM einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nachzuweisen. Wirklich rechtssicher, und nicht nach dem individuellen "Empfinden" des Gremiums. Scheint mir schon ein Problem, das unbedingt gelöst werden muss bei euch. Aber nicht unbedingt damit, ihn "auf die Anklagebank zu setzen".

P
pirat

03.11.2007 um 03:27 Uhr

@Freddy, ich muß peters Recht geben, ließ mal nach, das war schon öfter ein Thema, ihr seit kein Tribunal und keine Illuminaten. Also was soll das? An Stelle des Beschuldigten würde ich genau so handeln. Und diesen Nonsens noch ganz anders artikulieren.

AB
Alter Betriebsrat

04.11.2007 um 11:10 Uhr

Was für eine Verschwiegenheispflicht oder gar Geheimhaltung ??? Die gibt es nur bei durch die GL ausgewiesene Betriesgeheimnisse und Tatsachen die dem BR aus personellen Unterlagen bekannt gewordenen persönliche Einzelheiten der Mitarbeiter oder wenn duch "Geheimnisverrat" die Tätigkeit d BR unmöglich gemacht wird.

DAH
Der alte Heini

04.11.2007 um 12:05 Uhr

Was für eine Verschwiegenheitspflicht? Jedes BR Mitglied hat das Recht auf seine EIGENE Betriebsratsarbeit. Dazu gehört auch die Kommunikation außerhalb des BR mit den Kollegen. Das BR Mitglied ist in keinsterweise Verpflichtet, dem Gremium Betriebsrat Auskunft über seine Betriebsratsarbeit bzw. über die Kommunikation mit anderen Kollegen im Betrieb zu geben. Selbstverständlich muss der Kollege die Vorgaben der Gesetze beachten. Hat er dies getan, ist dem BR Kollegen nichts vorzuwerfen.

Die Antworten wären sicherlich präziser, wenn mitgeteilt würde womit der Kollege gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat.

F
Freddy

04.11.2007 um 13:46 Uhr

Um meine Frage präsiser zu stellen: Der BR hat beschlossen,einen Rechtsanwalt einzuschalten um mit Ihn zu beraten ob eine Einigungsstelle eingerichtet wird. nun ist "durchgesickert",daß in der tariflichen Sache und zur Klärung des Falles ein Gericht etscheiden wird. Wörtlich: Der BR beschließt,einen Rechtsbestand zur Beratung über ......(Tarifsache)einzuschalten und gegebenf.die Einigungsstelle einzuberufen. Alle BR Mitglieder werden aufgrund der Brisanz dieses Themas nochmals auf Ihre Schweigepflicht hingewiesen. Dann der Fall ,das der Kollege die Sitzung verlaßt. Hier der Sachverhalt, Einladung zur Außerordentlichen BR Sitzung einziger Tagesordnungspunkt: Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ...(Thema) eines BR-Mitgliedes. Als man ihn beschuldigte, er hätte mit den Kollegen darüber gesprochen hat er die Sitzung verlassen. Privat hat er sich geäußert,er habe über die Sache nicht aber über den Ablaub gesprochen. Den Ablaub ,wer der Anwalt ist ,ob überhaubt oder wann konnte er nicht wissen. Kann er die Sitzung verlassen ,erwill sich nicht dazu im Gremium äußern?

P
Peanuts

04.11.2007 um 14:18 Uhr

Ich finde es korrekt, ein BRM darauf anzusprechen, wenn es durch seine "Mitteilungsfreudigkeit" BR-Strategien / Ziele gefährdet! Da gibt es durchaus eine Verschwiegenheitspflicht im Sinne des §79 BetrVG.

Deswegen eine außerordentliche Sitzung einzuberufen ist aber völlig überzogen und da kann ich die Reaktion dieses BRM verstehen! Die Sitzung hätte ich ebenfalls verlassen. Dann seht mal zu, dass Ihr Eure Zusammenarbeit wieder auf vernünftige Füße stellt; falsch gehandelt haben 2 Seiten!

DAH
Der alte Heini

04.11.2007 um 23:33 Uhr

Freddy, ob das Geschilderte eine Begründung ist um Betriebsratsmitgliedern über den Mantel der Verschwiegenheitspflicht den Mund zu verbieten, bezweifele ich ganz stark.

Wenn hier in Tarifangelegenheiten gestritten werden soll, dürfte es bei den meisten Betriebsräten üblich sein die Mitarbeiter mit Aushang am Schwarzen Brett oder in einer Betriebsversammlung darüber zu informieren, da die Kollegen auch die Betroffenen des Ergebnisses sein werden.

B
Benno_BRB

05.11.2007 um 14:09 Uhr

... und wenn es um Tarifverträge geht sollte die Gewerkschaft wieder ins Boot geholt werden. Denn die wissen am Besten, was zu tun ist. Auch wenn dies nicht ausschliesst, dass eine Einigungsstelle angerufen werden muss. Zum Thema "Geheimnisverrat":

Es ist sicher nicht immer schön, dass solche Dinge nach aussen treten. Es hat immer irgendwelche "Nebenwirkungen"!

Aber dieses Thema - mit Verlaub, Freddy - unterliegt nicht dem § 79 und verstößt auch nicht wirklich gegen das Datenschutzgesetz. Zumindest erkenne ich das nicht so!

Auch ich hätte mich aus dieser wichtigen Sitzung verabschiedet! Es gibt tatsächlich Wichtigeres zu tun als Kleinkinderkrieg!

Ihr solltet Euch vielleicht wieder auf die Fahnen schreiben, dass Ihr als BR die Interessen und die Belange der Kolleginnen und Kollegen vertretet. Dazu wäre eine gemeinsame Strategie möglich, oder nötig, oder wünschenswert, oder, oder oder ...

Na Ihr macht das schon!

Benno!

H
Hasan

05.11.2007 um 14:52 Uhr

"Der BR hat beschlossen,einen Rechtsanwalt einzuschalten um mit Ihn zu beraten ob eine Einigungsstelle eingerichtet wird. " Wo ist denn da eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Wenn Ihr beschließt einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen müßt Ihr doch wohl Euren AG informieren oder wollt Ihr den Anwalt bezahlen. Was wollte ihr also geheim halten?

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