Erstellt am 27.12.2010 um 21:57 Uhr von nicoline
Walli oder Dotty??
*unser AG hat einen Infotag über Gesundheit organisiert*
Für wen hat der AG denn diesen Infotag organisiert, für Kunden oder Mitarbeiter?
*festgelegt, dass die MA während ihrer Pause daran teilnehmen können.*
Nun, zunächst mal können die MA festlegen, was sie in ihrer Pause machen möchten/können und der AG hat für die Pause gar nichts festzulegen.
*Hat der AG gegenüber dem BR eine Informationspflicht?*
Worüber möchte der BR denn informiert werden?
Erstellt am 28.12.2010 um 17:06 Uhr von Walli
Hallo nicoline,
Walli ist richtig.
Der AG hat den Infotag für die MA organisiert und formuliert "Bitte buchen Sie sich die Zeit der Information im Zeiterfassungssystem als Fehlzeit". M.E. ist der AG dem BR gegenüber verpflichtet, wenn so eine Informationsveranstaltung im Betrieb stattfindet.
Danke. Grüße Walli
Erstellt am 28.12.2010 um 21:33 Uhr von nicoline
Hallo Walli,
*M.E. ist der AG dem BR gegenüber verpflichtet, wenn so eine Informationsveranstaltung im Betrieb stattfindet*
Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch, denn im Augenblick fällt mir gerade kein § im BetrVG ein, aus dem man ein Informationsrecht ableiten könnte, aber vielleicht hilft mir ja noch jemand von dem Schlauch runter.
Gruß, nicoline
Erstellt am 28.12.2010 um 21:35 Uhr von Kölner
@nicoline
Wenn man weit ausholt kann man über § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG i.V. mit § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG gehen.
Auch könnte man § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bemühen. Da kann man dann noch ganz anders auftrumpfen...
entschlaucht?
Erstellt am 28.12.2010 um 21:41 Uhr von nicoline
Siehst Du Walli, nun hat UNS jemand vom Schlauch geholfen, auch noch mit § Angabe, auch wenn man dafür weit ausholen muss. Danke! ;-))
Dann berichte doch mal, was der GF Anwalt zu den Argumenten gesagt hat.
Erstellt am 28.12.2010 um 21:51 Uhr von Kölner
Das müsste man noch schön verpacken...
In etwa so:
Sehr geehrter Herr AG und Anwalt,
sie beabsichtigen einen Infotag über Gesundheit im Betrieb anzubieten. Grundsätzlich sehen wir ein solches Angebot im Sinne des Gesundheitsschutzes der AN positiv.
Um unseren Aufgaben als BR nachzukommen und zu prüfen, inwiefern es sich im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes um einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit den Nr. 2, 3 und 7 BetrVG handeln könnte, bitten wir um eine ausführliche Mitteilung zu folgenden Sachverhalten:
- wer kann unter welchen Voraussetzungen an diesem Tag teilnehmen
- welche Konsequenzen (z.B. hinsichtlich der anrechenbaren AZ) entstehen für die AN
- welche Inhalte werden an diesem Tag vermittelt von wem (auch im Sinne der §§ 96-98 BetrVG)
- welche Daten der AN werden hier erfasst
Wir bitten uns ggf. einen Ansprechpartner zu benennen, an den wir uns wenden können um weitere Informationen zu erhalten.
Der BR geht davon aus, dass wir nach Übergabe der Informationen und zügiger Prüfung einem solchen Gesundheitstag zustimmen können.
Zukünftig bitten wir solche Tage im Stile der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwingend im Vorfeld mit dem BR zu besprechen, damit wir etwaige Irritationen ausschließen können.
Erstellt am 28.12.2010 um 21:58 Uhr von nicoline
In die Hände klatsch, mehrmals und heftig. Kölner in weihnachtlicher Schreib- und Erklärungsfreude, das speicher ich ab, muss ich copyright angeben, wenn ich das mal gebrauchen könnte?? ;-)))))))))))