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informationspflicht

T
TinaMaria
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend,

wir sind noch relativ neu und da stellt sich uns noch die ein oder andere frage :) unserer GF wird zum ende des Jahres das Unternehmen verlassen und wir bekommen zwei neue GF. Wie sieht es da mit der Informationspflicht aus - reicht es unser jetztiger GF im Monatsgespräch erzählt hat es einen Wechsel (mit der Info wer die neuen sind) geben wird? Gleiche frage gilt für den Fall das ein AN jetzt in eine führungsposition wechselt - brauchen wir da den Bogen wie bei normalen Versetzungen oder reicht eine mündliche info?

Danke für eure hilfe

95904

Community-Antworten (4)

K
Kölner

04.09.2010 um 13:59 Uhr

@TinaMaria Da reicht eine mündliche Mitteilung.

N
neskia

04.09.2010 um 14:14 Uhr

Wenn ein AN zu einem leitenden Angestellten gemacht wird, reicht eine Info nach §105 BetrVG. Das beruht in der Regel auf einer individuellen Vertragsänderung.

Ihr könnt jedoch vom AG Informationen nach §80 BetrVG verlangen, warum es sich bei der Position um einen leitenden Angestellten handelt. Die Maßstäbe dafür sind hoch (siehe §5). Anderenfalls hättet ihr ein Mitbestimmungsrecht zur Versetzung nach §99 und Stellenausschreibung nach §93.

G
ganther

04.09.2010 um 15:27 Uhr

Wir sprechen von einem Geschäftsführer ... Ich gehe ja fast mal davon aus dass es sich um eine juristische Person handelt.... Dann brauchen wir uns um den leitenden keine Gedanken mehr machen ....

N
neskia

04.09.2010 um 16:15 Uhr

meine Antwort bezog sich auf den zweiten Teil "...Gleiche frage gilt für den Fall das ein AN jetzt in eine führungsposition wechselt..." da ist nicht von GF die Rede

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