Erstellung eines Urlaubsplanen schon mit Ausfüllung der Anträge
Hallo, Bis zum heutigen Tag hat das Unternehmen noch keinen Urlaubsplan für 2011 vorlegen können. Es wurde aber angewiesen schon bei der Terminermittlung einen Urlaubsantrag aus zu füllen. Es ist keine Rückantwort erfolgt. Muss jetzt der beantragte Urlaub als genehmigt in den noch zu erstellenden Plan eingetragen werden? Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen? Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für das Neue Jahr G. Heinze
Community-Antworten (1)
28.12.2010 um 10:42 Uhr
@Urlaubsplaner Die rechtliche Gründlage hättest du in einer BV finden können, die ihr scheinbar nicht abgeschlossen habt. Ihr solltet eure MBR wahrnehmen.
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