Hallo,
Bis zum heutigen Tag hat das Unternehmen noch keinen Urlaubsplan für 2011 vorlegen können. Es wurde aber angewiesen schon bei der Terminermittlung einen Urlaubsantrag aus zu füllen. Es ist keine Rückantwort erfolgt. Muss jetzt der beantragte Urlaub als genehmigt in den noch zu erstellenden Plan eingetragen werden? Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen?
Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für das Neue Jahr
G. Heinze