Erstellt am 02.09.2009 um 17:51 Uhr von Matze
@Bulli,
Ihr habt getan was zu tun ist. Da es hier um individuelle Vorwürfe geht, solltet Ihr abwarten, bevor Ihr "die Pferde scheu" macht. Hieraus eine Beeinflussung des Betriebsrats zu zimmern, ist m.E. noch zu früh. Ihr habt bereits widersprochen! So bleibt doch erstmal abzuwarten, ob der AG wirklich kündigt.
Den ganzen Betrieb aufzuputschen würde ich nicht ohne die Gewerkschaft machen.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 02.09.2009 um 19:13 Uhr von Kölner
@Matze
Na das ist mal eine Aussage: 'Dieser BR soll nicht die Pferde weiter scheu machen'. Klasse.
Auch hat der BR nicht der Kündigung der 4 (!) BRM widersprochen, sondern eben nicht zugestimmt (vgl. § 103 BetrVG).
Ich bin mir nicht sicher, ob der BR vielleicht sogar 'Beteiligter' im Sinne des Gesetzes ist...
;-))
Erstellt am 02.09.2009 um 20:04 Uhr von DonJohnson
@Matze
Das Kündigungsbegehren des AG war da, darum die Zustimmungsverweigerung des Gremiums. Da der AG nun den Lohn einbehält ist es so eine Sache. Die Einbehalteung des Lohnes ist durchaus Individualrecht, ABER man müßte sich mal die Gründe des Kündigungsbegehrens ansehen. Wenn das mehrere BRM betrifft, liegt ein Verstoß welcher ein Verfahren nach 119 BetrVG nach sich ziehen könnte, sehr nahe. Ohne weitere Infos kann man hier diesbezüglich aber wohl ncihts mehr raten.
Erstellt am 03.09.2009 um 08:47 Uhr von Matze
@Kölner, DonJohnson,
Bulli spricht davon, bereits RA und Gew. hinzugezogen zu haben. So gehe ich davon aus, dass die grundlegenden Schritte (Widerspruch) erfolgten. Ob der BR Beteiligter gegen die 4 BRMs ist, wage ich zu bezweifeln, warum sollte er sonst die rechtl. Schritte gehen? Die Frage war doch, ob noch MEHR als das getane zu unternehmen ist. Was schlagt Ihr vor?
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 03.09.2009 um 09:29 Uhr von Immie
@Matze
"Bulli spricht davon, bereits RA und Gew. hinzugezogen zu haben"
Das dies vom BR ausgeht ist eher nicht klar...
Und wenn ich mitbekomme wie so manches freigestellte BRM mit seiner Arbeitszeit jongliert...
Arbeitszeitbetrug scheint eine hervorragende Möglichkeit zu sein, BRM los zu werden.
Erstellt am 03.09.2009 um 10:24 Uhr von peanuts
"So gehe ich davon aus, dass die grundlegenden Schritte (Widerspruch) erfolgten."
Nur sieht der § 103 BetrVG überhaupt keinen Widerspruch vor, sondern darf der AG nicht ohne ZUSTIMMUNG des BRs oder Zustimmungsersetzung durch ein Arbeitsgericht kündigen.
"Und wenn ich mitbekomme wie so manches freigestellte BRM mit seiner Arbeitszeit jongliert..."
Nicht nur freigestellte BRM ...
BR-Tätigkeit ist doch für diverse BRM eine hervorragende Entschuldigung, sich vor arbeitsvertraglichen Pflichten drücken zu können.
Erstellt am 03.09.2009 um 11:26 Uhr von Lotte
Im Gegenzug kenne ich genügend BRM, die mit ihrer Freizeit jonglieren, um das BRM Amt gut auszufüllen. Freigestellte genau so wie nicht freigestellte.
Und ich kenne auch einfache AN, die mit ihrer AZ nicht so umgehen, wie es der AV vorsieht.
Ist ja eine echt gewinnbringende Diskussion hier.
Erstellt am 03.09.2009 um 11:30 Uhr von Immie
Tja...dann wünsche ich noch einen schönen freien Tag:-)
Erstellt am 03.09.2009 um 11:39 Uhr von Lotte
Immie,
interessant, dass manche Menschen so berechenbar sind...;-))
Erstellt am 03.09.2009 um 11:44 Uhr von Immie
Ja sicher...
Das ist halt das Kreuz welches man zu tragen hat, wenn man so öffentlich agiert.