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Lohnzahlung einbehalten von BRM - Wie würdet Ihr Euch verhalten?

B
Bulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo leute Habe hier schon mal geschrieben. Vier BRMs sollen fristlos gekündigt werden ( Vorwurf Arbeitszeitbetrug ) Zustimmung verweigert / RA eingeschaltet. Der AG hat den gesamten Lohn einbehalten, auch da ist der RA schon am Ball. Meine Frage: muss der BR in dieser Sache irgendwie offiziell tätig werden?? Wie würdet Ihr Euch verhalten? GEW ist auch mit im Boot. Möchte mich mal wieder in alle Richtungen informieren. Danke für Eure Antworten im vorraus Gruss Bulli

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Community-Antworten (10)

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Matze

02.09.2009 um 19:51 Uhr

@Bulli, Ihr habt getan was zu tun ist. Da es hier um individuelle Vorwürfe geht, solltet Ihr abwarten, bevor Ihr "die Pferde scheu" macht. Hieraus eine Beeinflussung des Betriebsrats zu zimmern, ist m.E. noch zu früh. Ihr habt bereits widersprochen! So bleibt doch erstmal abzuwarten, ob der AG wirklich kündigt. Den ganzen Betrieb aufzuputschen würde ich nicht ohne die Gewerkschaft machen. Mit kollegialen Grüßen

K
Kölner

02.09.2009 um 21:13 Uhr

@Matze Na das ist mal eine Aussage: 'Dieser BR soll nicht die Pferde weiter scheu machen'. Klasse.

Auch hat der BR nicht der Kündigung der 4 (!) BRM widersprochen, sondern eben nicht zugestimmt (vgl. § 103 BetrVG). Ich bin mir nicht sicher, ob der BR vielleicht sogar 'Beteiligter' im Sinne des Gesetzes ist... ;-))

D
DonJohnson

02.09.2009 um 22:04 Uhr

@Matze Das Kündigungsbegehren des AG war da, darum die Zustimmungsverweigerung des Gremiums. Da der AG nun den Lohn einbehält ist es so eine Sache. Die Einbehalteung des Lohnes ist durchaus Individualrecht, ABER man müßte sich mal die Gründe des Kündigungsbegehrens ansehen. Wenn das mehrere BRM betrifft, liegt ein Verstoß welcher ein Verfahren nach 119 BetrVG nach sich ziehen könnte, sehr nahe. Ohne weitere Infos kann man hier diesbezüglich aber wohl ncihts mehr raten.

M
Matze

03.09.2009 um 10:47 Uhr

@Kölner, DonJohnson, Bulli spricht davon, bereits RA und Gew. hinzugezogen zu haben. So gehe ich davon aus, dass die grundlegenden Schritte (Widerspruch) erfolgten. Ob der BR Beteiligter gegen die 4 BRMs ist, wage ich zu bezweifeln, warum sollte er sonst die rechtl. Schritte gehen? Die Frage war doch, ob noch MEHR als das getane zu unternehmen ist. Was schlagt Ihr vor? Mit kollegialen Grüßen

I
Immie

03.09.2009 um 11:29 Uhr

@Matze "Bulli spricht davon, bereits RA und Gew. hinzugezogen zu haben" Das dies vom BR ausgeht ist eher nicht klar... Und wenn ich mitbekomme wie so manches freigestellte BRM mit seiner Arbeitszeit jongliert... Arbeitszeitbetrug scheint eine hervorragende Möglichkeit zu sein, BRM los zu werden.

P
Peanuts

03.09.2009 um 12:24 Uhr

"So gehe ich davon aus, dass die grundlegenden Schritte (Widerspruch) erfolgten."

Nur sieht der § 103 BetrVG überhaupt keinen Widerspruch vor, sondern darf der AG nicht ohne ZUSTIMMUNG des BRs oder Zustimmungsersetzung durch ein Arbeitsgericht kündigen.

"Und wenn ich mitbekomme wie so manches freigestellte BRM mit seiner Arbeitszeit jongliert..."

Nicht nur freigestellte BRM ... BR-Tätigkeit ist doch für diverse BRM eine hervorragende Entschuldigung, sich vor arbeitsvertraglichen Pflichten drücken zu können.

L
Lotte

03.09.2009 um 13:26 Uhr

Im Gegenzug kenne ich genügend BRM, die mit ihrer Freizeit jonglieren, um das BRM Amt gut auszufüllen. Freigestellte genau so wie nicht freigestellte. Und ich kenne auch einfache AN, die mit ihrer AZ nicht so umgehen, wie es der AV vorsieht.

Ist ja eine echt gewinnbringende Diskussion hier.

I
Immie

03.09.2009 um 13:30 Uhr

Tja...dann wünsche ich noch einen schönen freien Tag:-)

L
Lotte

03.09.2009 um 13:39 Uhr

Immie, interessant, dass manche Menschen so berechenbar sind...;-))

I
Immie

03.09.2009 um 13:44 Uhr

Ja sicher... Das ist halt das Kreuz welches man zu tragen hat, wenn man so öffentlich agiert.

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