W.A.F. LogoSeminare

Widerspruch gegen Kündigung

B
Blacky
Jan 2018 bearbeitet

Blackjack, der Kollege hat im Vorfeld bereits 2 Abmahnungen erhalten und auch darauf reagiert. Und nun steht die Kündigung an, weil die GL Ihn einfach nicht mehr im Haus haben möchte. Fehler sind sicherlich gemacht worden, aber wir sind nur Menschen, das waren Fehler u.E. die aufegbauscht wurden und nicht wirkliches Fehlverhalten begründen.

Gruß Blacky

1.14505

Community-Antworten (5)

K
knorr

21.12.2010 um 14:42 Uhr

@Blacky

Bitte immer im gleichen thread antworten und mit der Antwort nicht immer einen neuen aufmachen. Das verwirrt nur. Ach ja - das Häkchen bei Begrebzung der Antworten auf 7 rausnehmen.

B
blackjack

21.12.2010 um 14:51 Uhr

Hi Blacky,

jetzt die entscheidende Frage:

hat der An die Abmahnung unterzeichnet? Wenn nein, habt ihr einen Spielball die Kündigung ab zu lehnen. Der AG ist in der Nachweispflicht zum Erhalt der Abmahnung, darauf stützt sich ja scheinbar das Kündigungsbegehren! Ein BR der einer MA Kündigung zustimmt (und das mit einem Beschluss oder durch Fristverstreichung) wäre vor einem Arbeitsgericht schon peinlich. Kontrolliert die Kündigungsanhörung des AG, ob ALLE sozialen Punkte korrekt und vollständig sind. Fehlt ein Punkt (sei auch nur die Postleitzahl) oder ist ein Punkt verkehrt (Zahlendreher im Geburtsdatum) ist die Anhörung gescheitert. Lasst euch auf jeden Fall bis zum Ende der Frist Zeit! Fragen? melde dich!

B
blacky

21.12.2010 um 16:22 Uhr

Hallo blackjack, wir waren gerade nochmal bei der GL, AN wird sich auf anderem Wege mit GL einigen ! BR ist raus !

Danke !!

blacky

S
sueton

21.12.2010 um 21:39 Uhr

Hallo Blackjack!

Jeder Arbeitsrechtler lehnt es ab,eine Abmahnung zu unterschreiben,auch nicht mit 'zur Kenntnis genommen'o.Ä.Liegt sie in der Personalakte,ist ein Beweis des Erteilens schon gegeben. Im übrigen bedeutet eine Abmahnung den Verzicht des AG auf Kündigung aus diesem Grund.

Grüsse,sueton

U
Ulrik

22.12.2010 um 09:56 Uhr

@blackjack

Eine nicht unterschriebene Abmahnung (zur Kenntnis o. ä.) ist kein Beweis für den Nicht-Erhalt. Bei uns werden Abmahnungen von mindestens zwei Personen übergeben, meistens drei. Wenn der MA den Erhalt nicht quittiert, dann unterschreiben diese drei als Zeugen.

Und noch eine Frage: Warum ist ein BR, der einer Kündigung nicht widerspricht, bitte peinlich? Ein BR ist nicht nur für jeden Einzelnen, sondern in der Summe auch für alle MA da. Und wenn ein MA Mist baut, diese Verhaltensweisen auch nach Abmahnungen nicht einstellt oder durch sein Verhalten die Aufträge gefährdet, die die Grundlage aller Arbeitsplätze darstellen, dann sollte m. E. ein BR auch das Rückgrat haben und einer Kündigung zustimmen. Meine Meinung....

Ihre Antwort