Erstellt am 21.12.2010 um 13:42 Uhr von knorr
@Blacky
Bitte immer im gleichen thread antworten und mit der Antwort nicht immer einen neuen aufmachen. Das verwirrt nur. Ach ja - das Häkchen bei Begrebzung der Antworten auf 7 rausnehmen.
Erstellt am 21.12.2010 um 13:51 Uhr von blackjack
Hi Blacky,
jetzt die entscheidende Frage:
hat der An die Abmahnung unterzeichnet?
Wenn nein, habt ihr einen Spielball die Kündigung ab zu lehnen. Der AG ist in der Nachweispflicht zum Erhalt der Abmahnung, darauf stützt sich ja scheinbar das Kündigungsbegehren!
Ein BR der einer MA Kündigung zustimmt (und das mit einem Beschluss oder durch Fristverstreichung) wäre vor einem Arbeitsgericht schon peinlich.
Kontrolliert die Kündigungsanhörung des AG, ob ALLE sozialen Punkte korrekt und vollständig sind. Fehlt ein Punkt (sei auch nur die Postleitzahl) oder ist ein Punkt verkehrt (Zahlendreher im Geburtsdatum) ist die Anhörung gescheitert. Lasst euch auf jeden Fall bis zum Ende der Frist Zeit!
Fragen? melde dich!
Erstellt am 21.12.2010 um 15:22 Uhr von blacky
Hallo blackjack,
wir waren gerade nochmal bei der GL, AN wird sich auf anderem Wege mit GL einigen !
BR ist raus !
Danke !!
blacky
Erstellt am 21.12.2010 um 20:39 Uhr von sueton
Hallo Blackjack!
Jeder Arbeitsrechtler lehnt es ab,eine Abmahnung zu unterschreiben,auch nicht mit 'zur Kenntnis genommen'o.Ä.Liegt sie in der Personalakte,ist ein Beweis des Erteilens schon gegeben.
Im übrigen bedeutet eine Abmahnung den Verzicht des AG auf Kündigung aus diesem Grund.
Grüsse,sueton
Erstellt am 22.12.2010 um 08:56 Uhr von Ulrik
@blackjack
Eine nicht unterschriebene Abmahnung (zur Kenntnis o. ä.) ist kein Beweis für den Nicht-Erhalt. Bei uns werden Abmahnungen von mindestens zwei Personen übergeben, meistens drei. Wenn der MA den Erhalt nicht quittiert, dann unterschreiben diese drei als Zeugen.
Und noch eine Frage:
Warum ist ein BR, der einer Kündigung nicht widerspricht, bitte peinlich?
Ein BR ist nicht nur für jeden Einzelnen, sondern in der Summe auch für alle MA da. Und wenn ein MA Mist baut, diese Verhaltensweisen auch nach Abmahnungen nicht einstellt oder durch sein Verhalten die Aufträge gefährdet, die die Grundlage aller Arbeitsplätze darstellen, dann sollte m. E. ein BR auch das Rückgrat haben und einer Kündigung zustimmen.
Meine Meinung....