Erstellt am 21.12.2010 um 14:52 Uhr von wölfchen
. . . wer blockiert denn den Haustarifvertrag? Die Gewerkschaft? Und wenn ja, warum? Oder der Arbeitgeber?
Erstellt am 21.12.2010 um 15:17 Uhr von wahlvst
Nein, BV zu diesem Thema nicht möglich, Traifvorbehalt!
PS: Die Gewerkschaft hat ggf. wegen zu geringer Anzahl von Mitgliedern im Betrieb verständlicher Weise kein Interesse. Denn die Gewerkschaft müsste ja Zeit/leute = Kosten einbringen und hätte nicht die Gegenleistung in Form von Mitgliedsbeiträgen.
Erstellt am 21.12.2010 um 17:28 Uhr von brkepd
Wenn langfristig abzusehen ist, das kein TV geschlossen wird, kann auch über Entgelt eine Regelungsabrede getroffen werden, siehe Kommentierung § 77 Däubler.
Erstellt am 21.12.2010 um 17:34 Uhr von DonJohnson
wobei es hier darum geht, dass ein solcher TV im Geltungsbereich wohl auf dauer nicht geschlossen wird. Es geht nciht darum, dass für den Betrieb keiner gültig abgeschlossen wird. Das ist ein großer Unterschied.
Zumindest habe ich den Däubler so in Erinnerung - korrigiert mich wenn ich was walsches interpretiert habe - am liebsten mit Test dabei ;-)
Erstellt am 23.12.2010 um 09:31 Uhr von rkoch
Selbst wenn eine BV geschlossen werden sollte (siehe brkepds Argument) ist klar, das nach dem Günstigkeitsprinzip keine schlechtere als die arbeitsvertragliche Regelung wirksam werden kann! Damit stellt sich aber die Frage WARUM der AG sich auf eine bessere Regelung einlassen sollte! Wenn er das möchte, dann braucht er dazu keine BV.
Ein BR wird i.d.R. keine wirklich bessere Regelung erwirken KÖNNEN, da ihm das Streikrecht verwehrt bleibt! Das ist auch der Grund für die Tarifsperre aus §77. Würden BV in diesem Bereich zwingend und umittelbar wirken könnte der AG mit dem BR SCHLECHTERE Regelungen vereinbaren. Ob diese dann wirksam wären kann offen bleiben, die AN müssten ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen und wo das hinführt ist wohl klar.