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BV über Entgelt

S
spiderli
Jan 2018 bearbeitet

Hab ne Frage zum Abschluss einer BV über Entgelt. Betr.VG §77.3 verbietet das, wenn ein TV besteht. Wie sieht es in tariflosen Betrieben aus, welchen Anspruch haben Gewerkschaftsmitglieder (können die mit Gewerkschaft dagegen klagen?). Haustarifvertrag wird von gewerkschaftlicher Seite mit dem AG nicht geschlossen.

Vielen Dank schon im Voraus Spider

Re.:. . . wer blockiert denn den Haustarifvertrag? Die Gewerkschaft? Und wenn ja, warum? Oder der Arbeitgeber? Antwort 1 Erstellt am 21.12.2010 um 14:52 Uhr von wölfchen

Danke für deine AW. Die Gewerkschaft blockiert wegen zu wenig Mitgliedern.

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Community-Antworten (5)

W
wölfchen

21.12.2010 um 15:52 Uhr

. . . wer blockiert denn den Haustarifvertrag? Die Gewerkschaft? Und wenn ja, warum? Oder der Arbeitgeber?

W
wahlvst

21.12.2010 um 16:17 Uhr

Nein, BV zu diesem Thema nicht möglich, Traifvorbehalt!

PS: Die Gewerkschaft hat ggf. wegen zu geringer Anzahl von Mitgliedern im Betrieb verständlicher Weise kein Interesse. Denn die Gewerkschaft müsste ja Zeit/leute = Kosten einbringen und hätte nicht die Gegenleistung in Form von Mitgliedsbeiträgen.

B
brkepd

21.12.2010 um 18:28 Uhr

Wenn langfristig abzusehen ist, das kein TV geschlossen wird, kann auch über Entgelt eine Regelungsabrede getroffen werden, siehe Kommentierung § 77 Däubler.

D
DonJohnson

21.12.2010 um 18:34 Uhr

wobei es hier darum geht, dass ein solcher TV im Geltungsbereich wohl auf dauer nicht geschlossen wird. Es geht nciht darum, dass für den Betrieb keiner gültig abgeschlossen wird. Das ist ein großer Unterschied. Zumindest habe ich den Däubler so in Erinnerung - korrigiert mich wenn ich was walsches interpretiert habe - am liebsten mit Test dabei ;-)

R
rkoch

23.12.2010 um 10:31 Uhr

Selbst wenn eine BV geschlossen werden sollte (siehe brkepds Argument) ist klar, das nach dem Günstigkeitsprinzip keine schlechtere als die arbeitsvertragliche Regelung wirksam werden kann! Damit stellt sich aber die Frage WARUM der AG sich auf eine bessere Regelung einlassen sollte! Wenn er das möchte, dann braucht er dazu keine BV.

Ein BR wird i.d.R. keine wirklich bessere Regelung erwirken KÖNNEN, da ihm das Streikrecht verwehrt bleibt! Das ist auch der Grund für die Tarifsperre aus §77. Würden BV in diesem Bereich zwingend und umittelbar wirken könnte der AG mit dem BR SCHLECHTERE Regelungen vereinbaren. Ob diese dann wirksam wären kann offen bleiben, die AN müssten ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen und wo das hinführt ist wohl klar.

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