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Betriebsratswahl: Wahlrecht bei ÖBS und AGH-Entgelt?

D
divad
Nov 2016 bearbeitet

In einer unserer Einrichtungen sind Menschen in einer BEZ-Maßnahme (in Berlin ÖBS) bzw. AGH-Entgelt beschäftigt. Unser Unternehmen ist dabei NICHT Träger der Maßnahme, sondern "lediglich" Einsatzstelle. D.h. die betreffenden Personen werden vom JobCenter zu einem Träger zugewiesen, erhalten dort einen Vertrag und werden dann in Vollzeit in unserer Einrichtung eingesetzt. Nun meine Frage: Zählt diese Personengruppe mit zur Betriebsgröße und hat sie bei den anstehenden Betriebsratswahlen ein Wahlrecht? Gibt es diesbezogen einen Unterschied bei ÖBS und AGH-Entgelt?

1.00401

Community-Antworten (1)

A
Agnes

25.03.2010 um 12:11 Uhr

Hallo divad,

wenn diese Personengruppe bei euch ähnlich wie im Rahmen von ABM Maßnahmen eingesetzt wird, denke ich, dass sie Arbeitnehmereigenschaft besitzt und wahlberechtigt ist.

Gruß

Agi

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