Erstellt am 21.12.2010 um 09:05 Uhr von MonaLisa
@gitte,
krank/Schwangerschaft ist nicht automatisch verhindert. Arbeitsunfähig bzw. Schwangerschaft ist nicht unbedingt auch amtsunfähig.
Wenn der/die KollegIN zur Sitzung kommen will, ist das in Ordnung, sollte aber frühzeitig im BR -Büro (BRV) bekanntgegeben werden, damit der weiss, ob er Ersatz laden muss.
Ein Ersatzmitglied ist immer und zu jeder Sitzung zu laden, wenn es ein verhindertes BR - Mitglied vertritt und stimmberechtigt ist es natürlich auch, denn es ist in dieser Zeit BR - Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Richtig ist, dass das Ersatzmitglied keine Aufgabenbereiche übernimmt. Diese Ausschüsse haben in der Regel ihre eigenen Ersatzmitglieder.
Tja, hier nur mit ja oder nein zu antworten wäre auch möglich gewesen, aber verstehen sollte man dann aber auch warum.... :-)
Erstellt am 21.12.2010 um 09:06 Uhr von Nichtswissender
- Ja
- Ja
- Nein, dafür gibt es Stellvertreter/innen
Bitte
Erstellt am 21.12.2010 um 09:08 Uhr von MonaLisa
@Nichtwissender,
nun hat Gitte beide Versionen! Auch gut! :-))
Nun fehlt noch eine Antwort, wo Gitte das alles im BetrVG findet!
Erstellt am 21.12.2010 um 09:33 Uhr von wahlvst
so und nun legen wir noch eines nach! Abr nicht um Gitte noch mehr zu verwirren, sondern nur um alles abschließend und rund zu machen.
Ein EBRM kann in der Zeit der Vertretung wegen Verhinderung des BRM, da ea ja dann diese Mandat mit allen Rechten und Pflichten wahrnimmt, also KEIN 2. Klasse BRM, dann auch in Ausschüsse usw gewählt werden. Aber wohlgemerkt mit Ausnahme des § 28a BetrVG nur für diesen Zeitraum.