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JAV will sich in den Betriebsrat wählen lassen.

M
Mats_mon
Nov 2021 bearbeitet

Gibt es Einschränkungen ob sich der JAV in der BR wählen lassen darf? Und was passiert, dann anschließen nach einer erfolgreichen wahl mit seinem ehemaligen posten als JAV?

Muss unmittelbar eine Neuwahl erfolgen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. LG Mats

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

05.11.2021 um 10:32 Uhr

Er könnte, wenn er in den BR gewählt worden ist, beide Ämter ausführen.

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rtjum

05.11.2021 um 10:56 Uhr

Dummerhund da widerspreche ich Dir aber mal: BetrVG §61 (2) letzer Satz: Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden

Gilt auch andersrum, wenn ich als JAV in den BR gewählt werde muss ich mein Amt als JAV niederlegen.

Wenn die JAV nach dem Rücktritt dann keine Ersatzmitglieder mehr hat dann muss neu gewählt werden ansonsten tritt das entsprechende Ersatzmitglied als JAV ein.

R
Relfe

05.11.2021 um 11:13 Uhr

hier dazu ein Link mit Verweis auf ein BAG-Urteil dazu: https://www.betriebsratsberater-berlin.de/betriebsberater-abc/j/jav-mitglieder-aufgepasst-verlust-der-jav-mitgliedschaft-bei-zeitweiligem-nachruecken-in-den-br.html

soweit ich das korrekt verstanden habe: wer in den BR gewählt wird, verliert die Wählbarkeit als JAV und demzufolge verliert ein amtierender JAV sein Amt aufgrund des Verlustes der Wählbarkeit.

etwas aktuelleres habe ich dazu nicht bisher nicht gefunden

G
ganther

05.11.2021 um 11:25 Uhr

sie können sich zur Wahl stellen. Aber sie können nicht Mitglied in beiden Gremien sein. Er muss dann aus der JAV ausscheiden, wenn er in den BR geht. Die Doppelmitgliedschaft soll vermieden werden. Siehe § 61 BetrVG

D
DummerHund

05.11.2021 um 11:36 Uhr

OK, ich sollte wohl hin und wieder vor dem Antworten auch erst mal nachschauen.

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