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Assessmentcenter - ohne BR? - als Personalregulierungsinstrument?

B
brvertrieb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wertes Forum,

bisher gab es in unserem Vertriebsunternehmen noch nie ein Assessment – Center (AC). Mit unserem neuen Geschäftsführer ändert sich dies. Unsere Regionalteamleiter sollen nach der Aussage des GF „echte Führungskräfte“ werden. Vor ca. 3 Monaten machte er in einem Monatsgespräch diese Aussage. Auf Nachfrage des BR ergänzte der GF: „Ziel des AC ist es, die Führungseigenschaften von einem externen Berater objektiv feststellen zu lassen, um mit gezielten Fördermaßnahmen die Führungsfähigkeit zu verbessern. Es werden keine Personalausstellungen als Folge der AC vorgenommen“.

Bis Ende letzter Woche hörte der BR nichts mehr vom geplanten AC. Per Email gingen beim BR eine Terminliste (ab 10.01.2010) für 6 Teilnehmer an einem Einzel - AC ein. Ein Feedbackgespräch soll am 17.01.2010 stattfinden. Interessant ist, dass von den 6 Kollegen, die die Tätigkeit zurzeit ausüben, nur 4 zum AC eingeladen wurden. Ein Telnehmer kommt aus einem anderen Vertriebsbereich und ein weiterer Teilnehmer ist dem BR völlig fremd. Es ist also ein Externer. Zusammen also 6 Teilnehmer.

Das AC wird in den Räumen unserer Firma stattfinden. Zur Durchführung liegen dem BR keine Informationen vor. Lediglich aus einem Mustereinladungstext, der an die Probanden ging, geht hervor, dass bis zum 21.12.2010 ein Onlinetest durchzuführen sei. Hieraus ist zu schließen, dass die externe Firma „pro facts assessment & training“ (GF Prof. Dr. Stefan Etzel) dies AC betreuen wird.

Welche Rechte hat hier der BR? Es ist auf Grund der Teilnehmerliste (siehe oben) zu vermuten, dass hier bei den Teamleitern Veränderungen geplant sind.

Wir bitten Euch um Handlungshinweise.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße brvertrieb

1.03101

Community-Antworten (1)

U
Ulrik

20.12.2010 um 16:22 Uhr

Hi,

wenn euer AG ein AC durchführen möchte, dann ist das für euch die bessere Variante (meine Meinung). Normalerweise bekommt ihr nur die Bewerbungen, bzw. Entscheidungen zu einer Stellenbesetzung vorgelegt. Bei einem AC seid ihr quasi in der Mitbestimmung. Zwar nicht, was die einzelne Person angeht, aber ihr habt ein Mitbestimmungsrecht beim Aufstellen der Grundsätze, nach denen das AC durchgeführt wird.

Selbst euer AG nun Stellenveränderungen durchführen möchte, letztendlich muß er euch ja immer noch die Versetzungen, bzw. einstellungen vorlegen. Und dann habt ihr ja immer noch die Möglichkeit, zu widersprechen. Entweder wegen fehlender interner Ausschreibung (Sofern gefordert und nicht eingehalten), wegen zu befürchtender Nachteile bestehender AN (bei Neueinstellungen, wenn ein anderer dafür abgesägt werden soll) oder im Zweifel wegen nichteinhaltens des §81 SGB IX.

Ich würde die Sache Step by Step betrachten, und den AG auffordern, vor der Durchführung des AC euer MBR zu beachten, was die Grundsätze des AC angeht.

LG

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