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Datenschutz, Einsichtsrechte

W
waldi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Wissende, darf der AG eine 3. Person beauftragen Einsicht u. Bearbeitung von Lohn u. Gehaltslisten zu nehmen, z. B. den Produktionsleiter, ohne den Betroffenen davon zu informieren ? Ich bin nicht sicher aber dürfen das nicht nur AG und Personalchef oder Sachbearbeiter ohne Info an den Betroffenen ?

Vielen Dank für Hilfe !

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Community-Antworten (1)

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wahlvst

20.12.2010 um 14:46 Uhr

wem der AG welche Aufgaben übeträgt ist seine Entscheidung und dazu bedarf es auch keiner Info oder Farge an Betroffene. Den Produktionsleiter hier mit bestimmten Aufgaben zu betreuen kann sogar nachvollziebar sein, denn es könnte z.B. im Zusammenhang mit der Überprüfung ob hier richtig Eingruppiert wurde bestehen.

Einzig der BR könnte hier ein Recht der Info haben, falls es die Mitbestimmung betrifft.

Rein theoretisch könnte der AG sogar den Pförtner oder die Putzfrau beauftragen hier z.B. Auswertungen zu machen. Dieses dann alles ohne die AN zu fragen.

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