Hallo,
wir sind ein Unternehmen mit einer Zentrale und 10 Niederlassungen, sowie einer Tochtergesellschaft, die den Niederlassungen gleichgestellt ist. Als vor 5 Jahren die Tochtergesellschaft gekauft wurde, wurde deren BR über eine Regelungsvereinbarung in den bestehenden GBR mit allen Rechten und Pflichten wie der BR einer Niederlassung aufgenommen. In dieser Vereinbarung hat der GBR auf die mögliche Bildung eines KBR ausdrücklich verzichtet - in Übereinkunft mit der GeFü - . Ich, der ich in der Tochtergesellschaft meinen Vertrag habe und dort BR war/bin, bin in der Zwischenzeit zum GBR-Vorsitzenden gewählt worden. Ist diese Konstellation rechtsgültig? Danke für Eure Hilfe