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Erfahrung mit Beschlussverfahren zum Durchsetzen von Seminaren

H
HansH
Nov 2016 bearbeitet

Eine Frage unser Arbeitgeber rührt sich nicht bei der Genehmigung von Seminaren ,manche werden jetzt sagen das sie dann genehmigt sind ,wir wollen aber im Vorfeld per Beschlussverfahren klären das der Arbeitgeber zahlen muss ,wie lange dauert so etwas inm Schnitt und was ist evtl. mit einer eistweiligen Verfügung?

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Community-Antworten (2)

K
Kurzarbeiter

17.12.2010 um 16:23 Uhr

Der AG hat hier nichts zu genehmigen. Falls ihm Seminare nicht passen, kann er Veto sagen und die Einigungstelle anrufen

D
DonJohnson

17.12.2010 um 18:18 Uhr

Das ist so nicht richtig: Wenn der AG die Notwendigkeit eines Seminares anzweifelt, muß er das vom Arbeitsgericht geklärt lassen, hat der AG Bedenken bezüglich der zeitlichen Lage, kann er die Einigungsstelle anrufen...

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