Erstellt am 17.12.2010 um 15:23 Uhr von Kurzarbeiter
Der AG hat hier nichts zu genehmigen. Falls ihm Seminare nicht passen, kann er Veto sagen und die Einigungstelle anrufen
Erstellt am 17.12.2010 um 17:18 Uhr von DonJohnson
Das ist so nicht richtig:
Wenn der AG die Notwendigkeit eines Seminares anzweifelt, muß er das vom Arbeitsgericht geklärt lassen, hat der AG Bedenken bezüglich der zeitlichen Lage, kann er die Einigungsstelle anrufen...