W.A.F. LogoSeminare

Können Schulungskosten von Betriebsratsmitgliedern vom AG zurückgefordert werden?

A
aschmitt
Nov 2016 bearbeitet

Können von Betriebsratsmitgliedern, Betriebsratsschulungskosten eingefordert werden wenn diese Ihr Amt direkt nach der Schulung niederlegen?? Angenommen ein Betriebsratsmitglied nimmt an der BR1 und BR2 Schulung teil und legt 2 Wochen später sein Amt nieder?

1.16206

Community-Antworten (6)

H
Harvey

15.12.2010 um 22:24 Uhr

Hallo ascmitt,

Schulungskosten (ich denke du meinst Seminarkosten) können von BR Mitgliedern zurückgefordert werden wenn es keinen oder einen fehlerhaften Beschluss des BR Gremiums gab. Weiter kann sich der AG weigern den Lohn (das Gehalt) für diese Zeit zu bezahlen. Wenn ein BR Mitglied aber kurz nach einem Seminar von seinem Amt zurücktritt kenne ich keine Möglichkeit das die Seminarkosten auf ihn abzuwälzen.

Gruß Harvey

D
DonJohnson

15.12.2010 um 23:12 Uhr

Schulungskosten (ich denke du meinst Seminarkosten) können von BR Mitgliedern zurückgefordert werden wenn es keinen oder einen fehlerhaften Beschluss des BR Gremiums gab. Weiter kann sich der AG weigern den Lohn (das Gehalt) für diese Zeit zu bezahlen. Können kann der AG erstmal vieles, ob es rechtlich haltbar ist, wage ich selbst bei deinem Szenario für aber sowas von unwahrscheinlich ;-)

P
Pappnase

16.12.2010 um 09:46 Uhr

Den Antworten meiner Kollegen möchte ich mich anschließen und noch hinzufügen: In der Praxis ist ja nun auch der AG an der Reihe, die Kosten einzufordern (wenn der Kollege sie nicht von sich aus erstattet). Das hieße, er muss sie vor Gericht einklagen - und dann wird ihm der Richter schon sagen, wo es lang geht!

I
Immie

16.12.2010 um 10:09 Uhr

Man sollte mit dem Rücktritt warten, bis der Arbeitgeber die Rechnung für das Seminar beglichen hat. Sonst bleibt am Ende mal wieder der Anbieter auf seinen Kosten sitzen.

R
rkoch

16.12.2010 um 10:36 Uhr

Sonst bleibt am Ende mal wieder der Anbieter auf seinen Kosten sitzen.

Das wäre mir neu! Mit Abtretung des Schuldrechtsverhältnisses an den Seminaranbieter durch den Betriebsrat hat der AG grundsätzlich eine Erfüllungspflicht selbst wenn der BR zurücktreten oder an dem Seminar gar nicht teilnehmen würde. Ich kann mit kein Gericht vorstellen das einen derartigen Schuldrechtsvertrag wegen Rücktritt des BRM annullieren würde.

I
Immie

16.12.2010 um 10:38 Uhr

@rkoch

Da hast du sicher Recht. Nur das dann erst wieder ein Anwalt eingeschaltet werden muss, dann die Klage, die Zeit bis zum Termin....

Ihre Antwort