Wir sind ca.200 MA in einer Firma (Tochterfirma eines Unternehmers). Im Januar 2010 wurde eine Abteilung (35 MA) abgespalten, ein MA ist im BR tätig. Laut Interessenausgleich bleiben wir ein gemeinsamer Betrieb an einem Standort. Ab Januar wird eine Abteilung (14 MA) an einen anderen Betrieb (ebenfalls Tochterfirma des gleichen Unternehmers, aber anderer Standort) abgespalten, aber die abgfespaltene Abteilung bleibt auf unserem Betriebgelände. Aus dieser Abteilung ist kein MA Mitglied im BR. Muss unser BR auf Grund der Ausgliederung eine Neuwahl durchführen? Und trifft dies auch zu, für die Firma, die die 14 MA übernimmt?