Erstellt am 15.12.2010 um 14:26 Uhr von rtjum
Erstellt am 15.12.2010 um 15:19 Uhr von Ulrik
Die Ersatzmitglieder rücken für Dauer der Verhinderungsvertretung zu vollwertigen BRM mit allen Rechten und Pflichten nach!!
Erstellt am 15.12.2010 um 20:38 Uhr von Kelaniya
Hallo, bin noch ein neues Mitglied im Betriebsrat und habe daher noch viele Fragen. Diese Thema betrifft uns im Moment auch. Wir bestehen aus 7 Mitgliedern, einer ist jetzt gegangen. Welches Ersatzmitglied rückt nach: das was auch der gleichen Liste bei der Wahl war oder das Mitglied was die meisten Stimmen (bei dem Ergebnis der BRwahl) als nächstes hatte?
Oder muß es auf jeden Fall jemand sein, der eine Minderheit im Unternehmen darstellt?
Erstellt am 16.12.2010 um 10:36 Uhr von rkoch
Wenn es eine Listenwahl gegeben hat (sprich mehrere Listen), dann rückt IMMER (auch im Verhinderungsfall) das EBRM der Liste nach dessen BRM verhindert oder ausgeschieden ist.
Wenn eine Minderheitenquote zu erfüllen ist (siehe Wahlausschreiben) und diese durch die Verhinderung/das Ausscheiden eines BRM nicht mehr gegeben ist, dann rückt ein BRM im Geschlecht der Minderheit aus der selben Liste wie das ausgeschiedene BRM nach. Wenn diese Liste kein BRM des Geschlechts in der Minderheit mehr hat, rückt ein Mitglied der Liste mit der nächstniedrigeren Stimmenzahl nach, welche ein Mitglied des erforderlichen Geschlechts hat (siehe §15 WO).
Alles klar?