Erstellt am 26.11.2014 um 18:29 Uhr von Cosinus
Sorry, aber die Chance, dass dieses jetzt eine Verarsche ist, dürfte recht hoch sein.
Wenn nicht, dann soviel: „Jeder verdient den BRV, den er gewählt hat. Wenn nicht, gibt es Wege dieses zu ändern.
Erstellt am 26.11.2014 um 18:38 Uhr von noris
Definitiv keine verarsche.
Der BRV hat sich vor der Wahl als BRV anders verkauft. Er ist ganz neu im Amt.
Habe öfters versucht mit ihm zu reden, vergeblich, es hält dann nur 2 Wochen. In der Vergangenheit habe ich hier schon öfters mein leid mit dem BRV hier vorgetragen
Erstellt am 26.11.2014 um 19:21 Uhr von Moreno
Na ich habs schon öfters gesagt so ein Vorsitz ist nicht Gott gegeben und ganz schnell abgewählt. Nur muss ein anderer dann bereit sein den Job zu machen!
Erstellt am 26.11.2014 um 19:27 Uhr von noris
Ein anderer wäre bereit allerdings, sieht der aktuelle BRV sich vollkommen im Recht und unantastbar
Erstellt am 26.11.2014 um 19:37 Uhr von gironimo
Den Zahn könnt Ihr ihm ziehen, wenn die Mehrheit des BR Deiner Meinung ist.
Auf die nächste Tagesordnung setzten: Abwahl des BRV und Neuwahl des BRV und dann wird abgestimmt und schon ist er nur noch BR-Mitglied. Dann wird ein neuer gewählt und fertig.
Erstellt am 26.11.2014 um 19:42 Uhr von noris
Es reicht die einfache Mehrheit im Gremium?
Erstellt am 26.11.2014 um 19:53 Uhr von Cosinus
gironimo, eine eigenständige Abwahl gibt es nicht! Die ergibt sich durch eine Neuwahl zwangsläufig.
Erstellt am 26.11.2014 um 19:56 Uhr von noris
Wie ist das zu verstehen?
Erstellt am 26.11.2014 um 19:59 Uhr von Hoppel
@ Noris
Bild Dir Deine eigene Meinung ...
http://www.arbeitsrecht-hessen.de/rechtsprechung/arbg-frankfurt/detailansicht/artikel/anfechtung-der-ab-neuwahl-des-br-vorsitzenden-und-seines-stellvertreters.html
Erstellt am 26.11.2014 um 21:37 Uhr von Cosinus
@ noris
Ich habe mich hier vielleicht einwenig missverständlich ausgedrückt.
Im BetrVG ist für einen BRV oder Stellv. keine eigenständige Abwahl vorgesehen. Diese ergibt sich nun einmal durch eine Neuwahl zwangsläufig.
Einen Sinn, außer dem, Zeit zu verschwenden und unnötig Papier vollzukleistern, würde sie auch nicht machen. Es sei denn, man sieht einen Sinn darin, jemanden abzuwählen und dann nicht neu zu wählen.
Wenn ein BR aber Langeweile hat und die Zeit irgendwie totschlagen will, kann er vorher wählen, worauf er gerade Lust hat. Nichts anderes sagt auch das eingestellte Urteil aus.
Erstellt am 26.11.2014 um 23:39 Uhr von noris
Ich danke dir für deine ausführliche Erläuterung. Ich habe das aus dem Urteil auch schon so raus gelesen.
Mich würde nun nur noch interessieren was für handlungsmöglichkeiten bestehen wenn das Gremium nicht mehrheitlich dafür ist.
Erstellt am 27.11.2014 um 10:09 Uhr von zdophers
Mich würde nun nur noch interessieren was für handlungsmöglichkeiten bestehen wenn das Gremium nicht mehrheitlich dafür ist.
Keine rechtlich bindenden!
Da hilft nur reden, argumentieren, überzeugen.