Rücktritt aller
Einige unserer BR wollen zurücktreten. Weil Sie im Streit mit dem Rest liegen, fordern Sie § 13,(2)3. Frage: Ist der ganze BR dann weg? Kommen noch Nachrücker in Frage? Bleibt der BR geschäftsführend - setzt WV ein? Auf so was war man nicht vorbereitet!
Vielen Dank für die Unterstützung. Anscheinend haben wir da in ein Vespennest gestochen - siehe Anklicks. Mal schauen wie die Sache ausgeht. Nochmals Danke
Community-Antworten (8)
15.12.2010 um 13:00 Uhr
Hi,
die Frage wird sein, in welcher Form zurückgetreten wird. Wenn der § 13, Abs 2, Nr 3 kommt, dann ist der ganze BR zurückgetreten. Dazu braucht es den entsprechenden TO-Punkt in einer ordentlichen oder ausserordentlichen Sitzung und einen Mehrheitsbeschluß. Der BR führt dann nach §22 BetrVG die Geschäfte weiter, bis ein neues Wahlergebnis bekanntgegeben wird.
Die Alternative wäre, daß die Mitgleider, die nicht mehr wollen, ihre Ämter niederlegen, und damit die Nachrücker volle BRM werden.
Aber das muß die Mehrheit entscheiden, welcher Weg gegangen werden soll. Kann ja sein, daß diese Mehrheit der Meinung ist, die verbleibenden würden sie nicht gut vertreten.
LG
15.12.2010 um 13:13 Uhr
Hallo Ulrik Es ist klar, dass wenn die Mehrheit auf der BR-Versammlung beschließt zurückzutreten, dann ist der Rest (ordentliche Mitglieder ) auch weg. Kommen dann noch die Nachrücker ins Spiel oder sind diese dann auch weg? Leider wollen die BR-Mitglieder den Wagen voll gegen die Wand laufen lassen. Nicht mitarbeiten, keine Ahnung des BEtrVG und nur als Heckenschützen auflaufend. Die Kolleginnen und Kollegen sind entsetzt darüber, wie sich Leute nach der Wahl verhalten.
15.12.2010 um 13:37 Uhr
Hallo Weidenstress, bei einem Beschluss ist ja niemand sofort "weg". Es läuft alles so weiter wie bisher (siehe Ulrik) mit dem Unterschied, dass Neuwahlen stattfinden und dann mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses der neue BR "da" und der alte "weg" ist.
15.12.2010 um 13:38 Uhr
Wenn er Beschluss mit Mehrheit gefasst wurde zurückzutreten ist es vorbei. Es geht nicht den BR dann durch Nachrücker zu ersetzen. Es ist ein Wahlvorstand zu bestellen und Neuwahlen einzuleiten.
Vielleicht bei solch einem BR die bessere Lösung.
Es steht jedem von euch frei der Belegschaft die Umstände mitzuteilen, damit der nächste BR eine bessere Zusammensetzung bekommt.
15.12.2010 um 14:09 Uhr
neskia, es ist eben nicht vorbei. § 22 BetrVG!
15.12.2010 um 14:38 Uhr
Was ich noch nicht verstehe:
"Einige unserer BR wollen zurücktreten."
Sind diese Einige die Mehrheit? Oder mehr BRM als ihr Ersatzmitglieder habt?
Nur wenn diese Einige die Mehrheit aller BRM (nicht der anwesenden BRM !) stellen können sie beim Beschluß über §13 (2) 3. den Rücktrittsbeschluß erwirken, der dann natürlich auch die restlichen BRM und EBRM erfasst.
Nur wenn infolge Rücktritt dieser "Einige" auch nach nachrücken aller EBRM weniger als die vorgeschriebene Anzahl BRM im Amt sind folgt §13 (2) 2.
In jedem Fall bleibt wie Lotte gesagt hat der BR (im Falle 3.) bzw. der Rest-BR (im Falle 2.) so lange geschäftsführend im Amt bis ein neuer BR das Amt übernimmt.
Im Falle 2. würde ich auf keinen Fall einen Rücktrittsbeschluß unterstützen sondern die "Einigen" ziehen lassen. Besser ein geschäftsführender BR ohne diese als ein geschäftsführender BR mit diesen.
15.12.2010 um 14:49 Uhr
rkoch, aber EBRM sind keine Mitglieder des BR. Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden? Man braucht die Mehrheit aller ordentlichen BRM.
15.12.2010 um 14:56 Uhr
Du hast ihn falsch verstanden.
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