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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz bei der Zeit und Leistungserfassung

D
Datenkrake
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns werden Leistungsdaten namentlich gesammelt und manuell in die EDV eingegeben.

Konkret gibt der Mitarbeiter einen Wochenbericht ab, auf dem steht, wie viele Stunden er an einem Projekt gearbeitet hat. Diese Zettel werden dann von einem Mitarbeiter in der Verwaltung per EDV erfasst. Das Ergebnis ist dann eine Tabelle, auf der steht, Projekt 1234: Müller 22h, Mayer 35h, Heinz 12h. Laut GL werden diese Daten für das Controlling benötigt. Meiner Ansicht nach, ist diese Datenerfassung aber nicht Zweckgemäß. Hier werden Namen fest gehalten, ohne dass diese Daten in irgendeiner Form benötigt werden, wiederum fehlen angaben, welche Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden.

Da Kündigungen ins Haus stehen, ist natürlich anzunehmen, dass die GL sich nun von diesen Zahlen Leiten lässt, und dies zu Schlussfolgerungen wie - "Mayer braucht regelmäßig am längsten also Freisetzen!" - führt.

Ist diese Erfassung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren?

Die Daten stehen anschließend jedem Mitarbeiter der Zugang zu einem PC mit der entsprechenden Software hat zur Verfügung.

Zur Ergänzung: Es handelt sich um Serienfertigung und an den Projekten sind verschiedene Mitarbeiter mit unterschiedlichen Aufgaben beteiligt, es wird nicht jedes mal die selbe Arbeit vom selben MA im selben Umfang durchgeführt!

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

12.07.2014 um 11:38 Uhr

Der BR ist in der Mitbestimmung über den § 87 Abs. 1 Nr 6 BetrVG, da eine IT-Anlage eine technische Einrichtung ist, die ....

Ihr solltet also unbedingt eine BV darüber abschließen, wie und warum derartige Daten erfasst werden, welche Auswertung von wem und in welcher Weise erfolgt und welche Folgen und Schlussfolgerung die Datenerfassung ermöglichen bzw. zulässig sind.

Und natürlich sind Beurteilungsgrundsätze - also was sagt uns Mayer braucht mehr Zeit als Müller - ebenfalls der Mitbestimmung.

"Rennlisten" sind ebenfalls nur dann zulässig, wenn die betroffenen AN ausdrücklich zugestimmt haben, dass Ihre Leistungsdaten veröffentlicht werden.

Also Du siehst: Der BR hat einen Handlungsbedarf....

H
Hoppel

12.07.2014 um 12:20 Uhr

@ Datenkrake

"Ist diese Erfassung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren? "

Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Aber warum fragt Euer BR nicht nach, zu welchem Zweck diese Daten erfasst werden?

Und warum gibt es keine BV, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und von wem eingesehen dürfen? Gibt es bei Euch kein Berechtigungskonzept?

Über den §87 Abs.6 BetrVG habt Ihr doch jede Menge Möglichkeiten, intervenieren zu können. Ihr solltet Euch zwingend schulen lassen!

Mit Rennlisten hat das aber nichts zu tu.

D
Datenkrake

13.07.2014 um 17:06 Uhr

Unser BR ist relativ neu, und während der Sommerferien sind kaum Schulungen zu Buchen.

H
Hoppel

13.07.2014 um 17:31 Uhr

@ Datenkrake

Lediglich im August sind externe Seminare zu diesem Thema rar. Aber Ihr könntet ja auch eine Inhouse Schulung beschließen!

Bis der erforderliche Sachverstand im Gremium vorhanden ist, könnte man dem AG doch aber erstmal um ein Gespräch bitten.

Und da diese Daten geeignet sind, Leistung/Verhalten Eurer KollegInnen beurteilen zu können, könnte man dem AG diese personenbezogene Datenerhebung auch zunächst einmal ganz einfach untersagen. Dafür braucht man KEIN Seminar!

Was alles zu regeln ist, kann beispielhaft hier nachgelesen werden: http://www.tse.de/vereinbarungen/it%20allgemein/Rahmen2010.html

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