Informationspflicht neues System "interne Leistungsverrechnung"
Hallo zusammen, wir arbeiten mit einem Datenerfassungssystem zur internen Leistungsverrechnung. Hierzu haben wir eine GBV, die die nötigen Voraussetzungen / Pflichten des AG abdeckt. Nun sollen wir ein neues System bekommen, über das wir als BR vorab nicht informiert wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Datenerfassung bisher nur im Innendienst stattfand und nun auf den Außendienst ausgedehnt werden soll. Hat der AG hiermit nicht seine Informationspflicht dem BR gegenüber verletzt? Danke vorab für die Hilfe.
Community-Antworten (3)
08.03.2019 um 11:09 Uhr
"Hat der AG hiermit nicht seine Informationspflicht dem BR gegenüber verletzt?"
Diese Frage kannst nur Du beantworten. Soll das neue System in 14 Tagen, 3 Monaten oder 2 Jahren kommen ?
Ihr fordert sofort umfassende Informationen und macht ggf. (soll in 3 Tagen starten z.B.) deutlich, dass Ihr das gerichtlich abschalten lasst, sollte es ohne Eure vorherige Mitwirkung an den Start gehen.
08.03.2019 um 11:28 Uhr
Zitat celestro : "Hat der AG hiermit nicht seine Informationspflicht dem BR gegenüber verletzt?" Diese Frage kannst nur Du beantworten.
Diese Frage hat Allesneu2019 bereits beantwortet. Vergleich :
Zitat Allesneu2019 : Nun sollen wir ein neues System bekommen, über das wir als BR vorab nicht informiert wurden
Zitat celestro : Ihr fordert sofort umfassende Informationen und macht ggf. (soll in 3 Tagen starten z.B.) deutlich, dass Ihr das gerichtlich abschalten lasst, sollte es ohne Eure vorherige Mitwirkung an den Start gehen.
Daswäre der richtige Weg
08.03.2019 um 14:17 Uhr
bevor man zum Gericht rennt sollte man vielleicht erst einmal 2 Fragen klären:
- was steht in der GBV zu Veränderungen des Systems? Da stehen nämlich manchmal seltsame Sachen drin, die dem AG sehr viel Rechte einräumen
- handelt es sich um ein System für das eine originäre Zuständigkeit des GBR gegeben ist, dann sollte auch dieser handeln
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