Unser Krankenhaus, eine GmbH, über 2000 Mitarbeiter,mehrere Standorte hat einen gemeinsamen Betriebsrat 19 BR.
Es wurde ein Wirtschaftsausschuss gebildet.
Geschäftsführung beruft sich nun auf §118 BetrVG wonach Krankenhäuser prinzipiell
Tendenzbetriebe wären.
Stimmt dies so?
Wir sind nicht Tarifgebunden sondern ein Stiftungskrankenhaus. Haustarifvertrag mit dem Marburger Bund besteht.
Alle anderen MA werden nur durch den Betriebsrat vertreten.